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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg31 May 2023 German Company Register, Germany

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Med 360° SE Leverkusen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Med 360° SE mit Sitz in Leverkusen, die am Donnerstag, 29. Juni 2023, um 16:00 Uhr in den Räumen der Med 360° SE,
Marie-Curie-Straße 12, 51377 Leverkusen
stattfindet, recht herzlich ein. Mit dem heutigen Schreiben möchten wir Sie zudem über die Tagesordnung informieren. Einlass zur Hauptversammlung Der Tagungsraum und Präsenzbereich zur Hauptversammlung wird bereits ab 15:00 Uhr für unsere Aktionäre geöffnet sein. Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre im Interesse einer stringenten Durchführung der Hauptversammlung, sich bis 15:30 Uhr an der Einlasskontrolle anzumelden, damit Ihre Teilnahmeberechtigung und die Ausübung Ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung aufgrund Ihrer Aktionärsstellung anhand der Eintragungen im Aktienregister vor Beginn der Hauptversammlung durch unsere Mitarbeiter geprüft werden kann und Sie ohne Wartezeiten zur Hauptversammlung zugelassen werden können. I. Tagesordnung: Gegenstand der Hauptversammlung sind die nachfolgenden Tagesordnungspunkte: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts für die Med 360° SE und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss jeweils für das am 31. Dezember 2022 abgelaufene Geschäftsjahr in seiner Sitzung am 26. April 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Die in der Überschrift zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen liegen vom Zeitpunkt der Einberufung an während der regulären Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie zusätzlich in der Hauptversammlung selbst aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Jahresabschluss der Med 360° SE zum 31. Dezember 2022 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.566.607,41 aus. Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen: 1. Gewinnvortrag aus 2021: EUR 26.112.105,61 2. Jahresfehlbetrag 2022: EUR 4.545.498,20 3. Bilanzgewinn: EUR 21.566.607,41 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Med 360° SE zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.566.607,41 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen und dazu folgenden Beschluss zu fassen: " Der im festgestellten Jahresabschluss der Med 360° SE zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.566.607,41 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen." 3. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen und dazu folgenden Beschluss zu fassen: " Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt." Wir weisen auf den Ausschluss des Stimmrechts gemäß § 136 Abs. 1 S. 1 AktG hin. Nach dieser Regelung kann niemand als Aktionär oder Aktionärsvertreter über seine eigene Entlastung als Vorstand oder Aufsichtsrat oder über die Befreiung einer Verbindlichkeit oder über die Frage, ob die Gesellschaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll, abstimmen. Soweit hiernach das Stimmrecht beschränkt ist, kann dieses auch nicht - stellvertretend - durch einen anderen ausgeübt werden (§ 136 Abs. 1 S. 2 AktG). In den vorbezeichneten Fällen ist sich der Stimme zu enthalten. 4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Der Vorstand schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen und dazu folgenden Beschluss zu fassen: " Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Med 360° SE wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt." Hinsichtlich der Stimmabgabe für den Beschlussgegenstand dieser Ziffer 4 gilt ebenfalls der Ausschluss des Stimmrechts nach § 136 Abs. 1 AktG (s. vorherige Erläuterung unter Ziffer 3). 5. Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt gemäß § 124 Abs. 3 S. 1 AktG vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen und dazu folgenden Beschluss zu fassen: "Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt." 6. Wahl des/der Nachfolger ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und dessen/deren individuellen Ersatzmitglieder Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des ersten Aufsichtsrats der Med 360° SE sind durch die Satzung der Med 360° SE unter § 9.4 (ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES, WAHL, AMTSZEIT) bestimmt. Herr Heiko Borwieck hat sein Aufsichtsratsamt mit Wirkung zum Ablauf des 6. März 2023 niedergelegt, an dessen Stelle mit Wirkung ab dem 7. März 2023 Herr Michael Heider als dessen individuelles Ersatzmitglied getreten ist. Frau Dr. Caroline Dietz und Herr Michael Heider haben die Niederlegung ihres Aufsichtsratsamts mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juni 2023 erklärt. Zugleich hat das bisher für Frau Dr. Caroline Dietz vorgesehene individuelle Ersatzmitglied, Frau Carolin Kristin Leßmann-Schröder, die Amtsniederlegung zum Ablauf des am 29. Juni 2023 erklärt. Infolge dieser Niederlegungen bedarf es einer entsprechenden Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und deren individuellen Ersatzmitglieder durch die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner sowie zu deren individuellen Ersatzmitgliedern der Med 360° SE zu wählen: Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und deren individuelle Ersatzmitglieder lfd. Nr. Aufsichtsratsmitglied Ersatzmitglied 1 Thomas Lemke Vorstandsvorsitzender der Sana Kliniken AG, wohnhaft in Dresden Sascha John Regionalgeschäftsführer der Sana Kliniken AG, wohnhaft in Offenbach am Main 2 Dr. Jens Schick Vorstandsmitglied der Sana Kliniken AG, wohnhaft in Berlin Philipp Weller Bereichsleiter Unternehmensentwicklung der Sana Kliniken AG, wohnhaft in München 3 Irmgard Wübbeling Vorstandsmitglied der Sana Kliniken AG, wohnhaft in Berlin Martin Sprengart Bereichsleiter Konzerncontrolling/ kaufm. Risikomanagement der Sana Kliniken AG, wohnhaft in Rosenheim 4 Wolfger Ketzler Rechtsanwalt, Steuerberater, wohnhaft in Landau Marc Leßmann Geschäftsführender Gesellschafter der DWL-Family Office GmbH, wohnhaft in Leichlingen 5 Pieter Vullinghs CEO der Philips Europe, wohnhaft in Amsterdam Michael Heider Business M&S Leader PD DACH, wohnhaft in Hamburg 6 Christine Storm Philips Health Systems Sales Leader Germany, wohnhaft in Hamburg Konstanze Marinoff Vorstandsmitglied der Sana Kliniken AG, wohnhaft in Stuttgart Es ist beabsichtigt, über den Wahlvorschlag des Aufsichtsrates als Blockwahl abzustimmen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden, daher werden die Aktionärinnen und Aktionäre aufgefordert, der Hauptversammlung ggf. eigene Vorschläge zu unterbreiten. 7. Zustimmung zur Verpfändung von Aktien gemäß § 22 Ziffer 22.1 Alt. 2 i. V. m. Ziffer 22.3 der Satzung Die Aktionärin DWL-Family Office GmbH hat dem Vorstand der Med 360° SE gegenüber die Absicht bekundet, den Med 360°-Konzern bedarfsweise finanziell zu unterstützen. Allerdings bedarf es hierzu gegebenenfalls der Aufnahme von Drittmitteln durch die DWL-Family Office GmbH, wobei die finanzierenden Banken eine entsprechende Sicherheit - namentlich ein Pfandrecht an Teilen oder sämtlichen von der DWL-Family Office GmbH an der Med 360° SE gehaltenen Aktien - wünschen. Ob diese finanzielle Unterstützung des Med 360°-Konzerns durch die DWL-Family Office GmbH künftig tatsächlich in Anspruch genommen werden wird, steht derzeit noch nicht fest. Um im Bedarfsfall zügig handlungsfähig zu sein, ist beabsichtigt, einer Verpfändung der Aktien bereits jetzt zuzustimmen. Nach den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft sind die Aktien vinkuliert, eine Verfügung bedarf gemäß § 22 Ziffer 22.1 der Satzung der Med 360° SE der Zustimmung, wobei die beabsichtige Verpfändung von Aktien an ein Kreditinstitut gemäß § 22 Ziffer 22.1 Alt. 2 i. V. m. Ziffer 22.3 eine Zustimmung der Hauptversammlung erfordert. Gemäß Ziffer 22.4 S. 1 der Satzung darf diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, der zuvor beschriebenen Verpfändung der von der DWL-Family Office GmbH an der Med 360° SE gehaltenen Aktien zuzustimmen und folgenden Beschluss zu fassen: "Einer teilweisen oder vollständigen Verpfändung der von der DWL-Family Office GmbH an der Med 360° SE gehaltenen Aktien an ein Kreditinstitut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt." 8. Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Med 360° Service GmbH als Organgesellschaft und der Med 360° SE als Organträgerin Die Med 360° SE ist die alleinige Gesellschafterin der Med 360° Service GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76530),
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, an deren voll eingezahltem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 die Med 360° SE mit einem Geschäftsanteil im Nennwert von EUR 25.000,00 beteiligt ist. Die Med 360° Service GmbH weist zum 31.12.2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 112.147,21 aus, sämtliche Verlustvorträge sind verbraucht. Daher ist beabsichtigt, einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der Med 360° SE als herrschendem Unternehmen ("Organträgerin") und der Med 360° Service GmbH als abhängigem Unternehmen ("Organgesellschaft") zu schließen. Im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags verpflichtet sich ein Unternehmen, seinen gesamten Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Rechtliche Grundlage für einen Gewinnabführungsvertrag ist § 291 Aktiengesetz (AktG). Der Vertrag wird wirksam mit seiner Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2023. Die Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrags setzt gemäß § 293 Abs. 2 AktG die Zustimmung der der Hauptversammlung voraus. Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre sowie den nach § 293a AktG erstatteten Bericht des Vorstands liegen vom Zeitpunkt der Einberufung an während der regulären Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie zusätzlich in der Hauptversammlung selbst aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des vorgenannten Entwurfs des Gewinnabführungsvertrages zugesandt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Med 360° SE und ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der Med 360° Service GmbH zuzustimmen und dazu folgenden Beschluss zu fassen: "Dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Med 360° SE als herrschendem Unternehmen ("Organträgerin") und der Med 360° Service GmbH als abhängigem Unternehmen ("Organgesellschaft") wird zugestimmt." 9. Verschiedenes II. Ausgelegte Unterlagen Folgende Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Med 360° SE,
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während der üblichen Geschäftszeiten und auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus: a. Einladung zur Hauptversammlung mit den Beschlussanträgen der Verwaltung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten; b. Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2022; c. Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Med 360° SE als herrschendem Unternehmen ("Organträgerin") und der Med 360° Service GmbH als abhängigem Unternehmen ("Organgesellschaft") sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre sowie den nach § 293a AktG erstatteten Bericht des Vorstands. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. III. Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Med 360° SE über ein Grundkapital von EUR 2.240.837,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.240.837 auf den Namen lautende Stück-Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Namensaktie. Gemäß § 18.1 der Satzung der Med 360° SE gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Med 360° SE hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 2. Teilnahme an der Hauptversammlung Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung Ihres Stimmrechts berechtigt. Wir wären Ihnen (ohne dadurch die vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen zu ändern) dankbar, wenn Sie uns bis spätestens zum 19. Juni 2023 Ihre Zu- oder Absage per Post oder per E-Mail zukommen lassen würden, damit die Hauptversammlung entsprechend vorbereitet werden kann. Med 360° SE z.Hd. Frau Christa Kirschbaum Marie-Curie-Straße 12 51377 Leverkusen E-Mail: christa.kirschbaum@med360grad.de Telefax: 02171 7272-696 3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder einem gleichgestellten Institut oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person auszuüben. Die entsprechende Stimmrechtsvollmacht kann gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Med 360° SE nur schriftlich oder per Telefax erteilt und widerrufen werden. Mit freundlichen Grüßen 26. Mai 2023 Hajo Remmers (Vorstand) Bastian Werminghoff (Vorstand) Christoph Haenisch (Vorstand)

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