Essen
Bekanntmachung
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 6 Abs. 2 MitbestG i. V. m. § 97 Abs. 1 AktG
Bei der Atos Information Technology GmbH mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19354, besteht gegenwärtig ein paritätisch mitbestimmter Aufsichtsrat mit je sechs Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern.
Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat nicht mehr nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, da das Unternehmen unter Beachtung der Zurechnungsvorschriften des Mitbestimmungsgesetzes mittlerweile in der Regel mehr als 10.000, jedoch nicht mehr als 20.000 Arbeitnehmer beschäftigt.
Nach Ansicht der Geschäftsführung hat sich der Aufsichtsrat daher künftig gemäß §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 i. V. m. §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 MitbestG aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.
Der Aufsichtsrat der Atos Information Technology GmbH wird nach den im vorstehenden Absatz genannten Bestimmungen zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das gemäß § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
München, den 28.06.2017
Die Geschäftsführung
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