European Companies Search Engine

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 17 Jul 2026 German Company Register, Germany

Text

Pyramid AG

München

eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 162886

WKN: A41YDL / ISIN: DE000A41YDL0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2026

Die Pyramid AG („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

26. August 2026 um 13:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 15 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die Hauptversammlung wird in Bild und Ton im Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

und dort über den weiterführenden Link zum Aktionärsportal zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können, wie in Abschnitt III. am Ende dieser Einberufung im Einzelnen beschrieben, im Aktionärsportal auch ihr Stimmrecht und weitere Rechte ausüben. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der Kanzlei HEUKING,

Unnamed street ??, 80538 München, Germany
.

I.
Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 geprüft und gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Sie können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

eingesehen werden.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 8.204.642,96 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Im Geschäftsjahr 2025 waren Herr Andreas Empl, Herr Peter Trosien, Herr Arne Weber sowie Herr Christian Damjakob Mitglieder des Vorstands.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 im Wege der Einzelentlastung folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands Andreas Empl wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

b)

Dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands Peter Trosien wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

c)

Dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands Arne Weber wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

d)

Dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands Christian Damjakob wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Im Geschäftsjahr 2025 waren Herr Dr. Jürgen Gromer, Herr Ralph Weidenmann und Herr Christoph Löslein Mitglieder des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 im Wege der Einzelentlastung folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Jürgen Gromer wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

b)

Dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Ralph Weidenmann wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

c)

Dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Christoph Löslein wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

Tagesordnungspunkt 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates

Herr Christoph Löslein hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf der am 26. August 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung aus persönlichen Gründen niedergelegt. Es ist deshalb die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Herr Christoph Löslein wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. September 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gregor Schommer, Bruckmühl, Unternehmensberater, wird mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2026 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, demnach bis zur Beendigung der Hauptversammlung die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2028 beschließt.

II.
Allgemeine Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der am 26. August 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.782.832,00 und ist eingeteilt in 9.782.832 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 75 eigene Aktien.

2.

Abhaltung im Wege der Virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 15 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Aktionärsportal, das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

und dort über den weiterführenden Link zum Aktionärsportal zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können im Aktionärsportal auch ihr Stimmrecht und weitere Aktionärsrechte ausüben.

3.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Form der elektronischen Zuschaltung und insbesondere zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 19. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen.

Maßgeblich für den Umfang des Stimmrechts ist gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach Ablauf des 19. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bis zum Tag der Hauptversammlung zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet (Umschreibestopp). Der Eintragungsstand am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Eintragungsstand mit Ablauf des 19. August 2026 (Technical Record Date). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt, die Aktien sind nicht geblockt.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Pyramid AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen.

Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Zugangskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Zugangskarte enthält die notwendigen Zugangsdaten zum Aktionärsportal: Zugangskarten-Nr. und Passwort.

Das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 5. August 2026 freigeschaltet.

4.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre mittels elektronischer Briefwahl - selbst oder durch Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß entsprechend den oben unter Ziffer 3. „Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind. Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann ausschließlich über das Aktionärsportal erfolgen. Briefwahlstimmen können im Aktionärsportal abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit steht zur Verfügung, bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt. Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gilt auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.

5.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person, ausüben zu lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung sowie die Eintragung des Aktionärs für die angemeldeten Aktien im Aktienregister. Jeder Aktionär darf nur einen Bevollmächtigten benennen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht oder durch (Unter-) Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Bei der Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär, Stimmrechtsberater, geschäftsmäßig Handelnden oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der Zugangskarte ein Formular, mit dem Vollmacht an einen Bevollmächtigten erteilt werden kann.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft über das Aktionärsportal erteilen bzw. mitteilen, ändern oder widerrufen bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können ferner die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft bis zum Ablauf des 25. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse:

Pyramid AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

mittels des hierzu bereit gestellten Formulars übermitteln. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Dem Bevollmächtigten werden von der Gesellschaft die Zugangsdaten (Zugangskarten-Nr. und Passwort) nach Festlegung des Vollmachtgebers entweder per Post oder per E-Mail übermittelt. Die Bevollmächtigten üben die Stimmrechte über elektronische Briefwahl entsprechend dem unter Ziffer 4. dargestellten Verfahren oder mittels Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft entsprechend dem unter Ziffer 6. dargestellten Verfahren aus.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und die Eintragung des Aktionärs für die angemeldeten Aktien im Aktienregister erforderlich.

Die Erteilung der Vollmachten an diese Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform oder über das Aktionärsportal erteilt werden. Aktionäre, die ihre Vollmachten und Weisungen nicht über das Aktionärsportal erteilen, werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, das mit der Zugangskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugestellt wird.

Über das Aktionärsportal erteilte Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das Aktionärsportal auch ein Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht oder eine Änderung erteilter Weisungen möglich.

Die Erteilung von nicht über das Aktionärsportal übermittelten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 25. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse erfolgen:

Pyramid AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Verfahrens- oder Sachanträgen entgegen.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 11. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgende Postadresse oder die nachfolgenden E-Mail-Adresse zu richten:

Pyramid AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht werden. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Anträge von nicht ordnungsgemäß angemeldeten oder nicht ordnungsgemäß legitimierten Aktionären werden in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen.

8.

Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal zu erfolgen. Stellungnahmen sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 20 MB einzureichen. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist zulässig. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im Aktionärsportal zugänglich gemacht wird.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum 20. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 21. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

im Aktionärsportal zugänglich gemacht. Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Die Ausübung des Auskunftsrechts, das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung gesondert beschriebenen Wegen möglich.

9.

Rederecht

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation. Spätestens ab Beginn der Hauptversammlung wird über das Aktionärsportal das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

zugänglich ist, ein virtueller Wortmeldebereich geführt, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können.

Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG zu stellen, das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG sowie das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll einzulegen.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihren Redebeitrag über den virtuellen Wortmeldebereich anmelden wollen, benötigen für die Zuschaltung des Redebeitrags entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet). Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung stehen, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version des Browsers verwenden. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldebereich für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im Aktionärsportal für ihren Redebeitrag freigeschaltet werden. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, wenn die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

10.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Leiter der Hauptversammlung festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts.

§ 131 Abs. 4 S. 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.

Zudem bestimmt § 131 Abs. 5 S. 1 AktG, dass dann, wenn einem Aktionär eine Auskunft verweigert wird, er verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet werden, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 S. 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 S. 1 AktG im Wege der Videokommunikation übermitteln können, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

zugänglich ist, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung.

11.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung über das Aktionärsportal das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

zugänglich ist, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, Widerspruch zu Protokoll im Wege der elektronischen Kommunikation einzulegen. Darüber hinaus haben sie auch im Rahmen ihres Rederechts die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll zu erklären.

12.

Weitergehende Unterlagen, Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen sind ab Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich unter

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein unter

https://pyramid-ag.com/termin/annual-general-meeting-2026/
 

13.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Zugangskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Pyramid AG
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Telefon: +49 89 244 192 200
E-Mail: datenschutz@pyramid-ag.com

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an datenschutz@pyramid-ag.com.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

München, im Juli 2026

Pyramid AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Pyramid AG, Munich, Germany.