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Hauptversammlung Ureg23 Jun 2009 German Company Register, Germany

Text

NATURSTROM Aktiengesellschaft

Düsseldorf

WKN 685 840

Wir laden die Aktionäre der NATURSTROM AG zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein für

Samstag, den 25.07.2009, um 12.00 Uhr,
Stadthalle der Stadt Plochingen
Hermannstraße 25 in 73207 Plochingen

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008

Die Unterlagen zu TOP 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 551.054,76 Euro wie folgt zu verwenden:

 

Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 120.000,00 Euro und Einstellung in die Gewinnrücklage in Höhe von 431.054,76 Euro

Die gesetzliche Rücklage, die für Ausschüttungen an Aktionäre nicht zur Verfügung steht, muss so lange aufgefüllt werden, bis sie 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Dies ist mit der vorgeschlagenen Dotierung erreicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. Ziffer 9.1 der Satzung in Verbindung mit § 95 Satz 1 AktG aus drei Mitgliedern, die gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Turnusmäßig endet die Amtszeit von Herrn Dr. Hermann Falk als Mitglied des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung. Für dieses Mandat ist Neuwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Hermann Falk, Berlin, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, mit einer Amtsdauer gemäß Satzung zum Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Stefan Riedel hat sein Aufsichtsratsmandat zum 31.12.2008 aus persönlichen Gründen niedergelegt. Als Ersatzmitglied hat das Amtsgericht Düsseldorf auf Vorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft Herrn Olaf Koester bestellt. Diese Ersatzbestellung ist befristet bis zum Abschluss der nächsten Hauptversammlung, welche einen Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrates wählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolger von Herrn Stephan Riedel Herrn Dipl.-Betriebswirt Olaf Koester, Oestrich-Winkel, Fondsmanager, zum Aufsichtsrat zu wählen für den Rest der ursprünglichen Amtszeit des Herrn Riedel und somit bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2010 befindet.

6.

Aufsichtsratsvergütungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 wie folgt zu beschließen:

 

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält je Sitzungstag eine Vergütung von 600,00 Euro und zusätzlich eine monatliche Grundvergütung von 100,00 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält eine monatliche Grundvergütung von 300,00 Euro.

7.

Bestellung eines Wirtschaftsprüfers

Obwohl die NATURSTROM AG gemäß Handelsgesetzbuch als kleine Gesellschaft eingestuft wird und damit nicht verpflichtet ist, eine Prüfung von Abschlüssen vornehmen zu lassen, halten Vorstand und Aufsichtsrat es für sinnvoll, den Jahresabschluss 2009 freiwillig durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Insofern schlägt der Aufsichtsrat vor, dass die Hauptversammlung wie folgt Beschluss fassen möge:

 

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 wird Herr Dr. Michael Hantschel, Wirtschaftsprüfer, Dortmund, bestimmt.

8.

Genehmigung des Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrages mit der NaturStromHandel GmbH

NATURSTROM AG und NaturStromHandel GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die NATURSTROM AG ist, haben am 29.05.2009 einen Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab dem 01.01.2009 und mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren abgeschlossen. Dieser sieht insbesondere vor, dass ein bei der NaturStromHandel GmbH entstehendes Ergebnis von der NATURSTROM AG übernommen wird: Im Fall von Verlusten sind diese seitens der NATURSTROM AG auszugleichen, soweit nicht die Auflösung von während der Vertragslaufzeit gebildeten Rücklagen ausreichend ist. Im Fall von Gewinnen sind diese an die NATURSTROM AG abzuführen, soweit nicht andere Gewinnrücklagen gebildet werden, die wirtschaftlich begründet sind.

Der Gewinnabführungsvertrag, der Bericht des Vorstandes gemäß § 293 a AktG und die Jahresabschlüsse der beiden beteiligten Gesellschaften für die Jahre 2006 bis 2008 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und werden diesen auf Anfrage zugesandt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den am 29.05.2009 zwischen der NATURSTROM AG und der NaturStromHandel GmbH abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag zu genehmigen.

9.

Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Genussrechten

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand bis zum 30.06.2012 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach Genussrechte bis zu einer Höhe von insgesamt 5.000.000,00 € auszugeben. Die Genussrechte sind ergebnisabhängig und unabhängig von der Beschlussfassung über eine Dividende an die Aktionäre zu gestalten.

Die weitere Entwicklung der Gesellschaft benötigt eine angemessene Finanzierung. Durch die Ausgabe von Genussrechten kann unabhängig vom Interesse von Aktionären an der Thesaurierung zukünftiger Gewinne dafür gesorgt werden, dass für das so erlangte weitere Kapital eine Dividende gezahlt werden kann.

10.

Beschlussfassung über die Einrichtung eines genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen, mit dem ein genehmigtes Kapital in Höhe von 1.000.000,00 Euro eingerichtet wird:

 

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30.06.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen insgesamt um bis zu € 1.000.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.

 

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates weiterhin ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre zu Zwecken des Erwerbes von Unternehmensbeteiligungen oder von Erneuerbaren Energieanlagen im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder zur Beteiligung institutioneller Anleger an der Gesellschaft oder zur Beteiligung von Mitarbeitern der NATURSTROM AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie von wichtigen Geschäftspartnern auszuschließen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

 

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen."

Gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand hierzu folgenden Bericht:

 

Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30.06.2014 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu € 1.000.000,00 erhöhen kann (genehmigtes Kapital).

 

Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Einzelfällen Beteiligungen an Unternehmen oder Erneuerbare Energieanlagen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Vorstand und Aufsichtsrat halten es für gerechtfertigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn in Einzelfällen Unternehmensbeteiligungen oder Erneuerbare Energieanlagen gegen Überlassung von Aktien an der NATURSTROM Aktiengesellschaft erworben werden können. Die Gesellschaft will im Hinblick auf das notwendige Wachstum auch durch Akquisition expandieren. Für Eigentümer interessanter Akquisitionsobjekte kann es von Interesse sein, als Gegenleistung der Veräußerung nicht Geld, sondern Aktien zu erhalten. Um auch solche Akquisitionsobjekte erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, ihr Kapital mit Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. Da eine Kapitalerhöhung bei sich abzeichnenden Erwerbsmöglichkeiten häufig kurzfristig erfolgen muss, für die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung meistens aber keine Zeit bleibt und/oder die Akquisition vor dem Abschluss nicht öffentlich bekannt werden darf, ist die Schaffung eines genehmigten Kapitals erforderlich. Zudem wird durch dieses Vorgehen die Liquidität des Unternehmens bei einem entsprechenden Erwerb geschont. Zur Zeit gibt es keine größeren Akquisitionsvorhaben, die konkret feststehen oder gar im Detail verhandelt wären.

 

Darüber hinaus soll der Vorstand auch die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen institutionellen Anlegern und Investoren die Möglichkeit eines kurzfristigen Einstiegs in die Gesellschaft zu eröffnen und hierdurch die Kapitalausstattung der Gesellschaft weiter zu verbessern.

 

Schließlich soll die Möglichkeit geboten werden, dass sich Mitarbeiter und wichtige Geschäftspartner der NATURSTROM AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften an der Gesellschaft beteiligen können, da durch eine Beteiligung die Verbundenheit mit dem Unternehmen zu dessen Nutzen verbessert werden kann.

11.

Änderung der Satzung in § 14 Abs. 1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Beschluss zu fassen, die Satzung in § 14 Abs. 1 wie folgt zu ändern:

 

§ 14 Recht zur Teilnahme, Stimmrecht

 
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die um 24.00 Uhr am fünften Tage vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft ihre Teilnahme angemeldet haben.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 23.07.2009 um 24 Uhr im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, bspw. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Vollmachten sind schriftlich zu erteilen und müssen der Gesellschaft spätestens bei der Versammlung übergeben werden. Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Anträge und Anfragen

Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung können durch Aktionäre gerichtet werden an die Geschäftsadresse der Gesellschaft, wo auch die Unterlagen zu TOP 1 und TOP 8 ausgelegt sind: NATURSTROM AG,

Unnamed street ??, 40227 Düsseldorf, Germany
.

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse www.naturstrom.de/unternehmen/aktionaere veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Düsseldorf, den 19.06.2009

NATURSTROM AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: naturstrom AG, Dusseldorf, Germany.