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Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Ureg27 Mar 2026 German Company Register, Germany
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Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 27.03.2026: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 25.03.2026 |
Pütz Security AGKaltenkirchen
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Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 30. April 2026 (24.00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse Pütz Security AG,
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 15. April 2026 (00.00 Uhr MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform. Der Aktionär kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Aktionär, einen Treuhänder, oder einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen (vgl. § 134 Abs. 3 AktG). Tagesordnung
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Pütz Security AG, Kaltenkirchen, Germany.