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Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Ureg24 Mar 2025 German Company Register, Germany

Text

Pütz Security AG

Kaltenkirchen

Registergericht Kiel unter HRB 3806 BB

Adresse:
Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

Mittwoch, den 30.04.2025 um 09:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Pütz Security AG,
Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen
,

ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2025 (24.00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse

Pütz Security AG,
z.Hd. des Vorstandes,

Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen
,

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 09. April 2025 (00.00 Uhr MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.

Der Aktionär kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Aktionär, einen Treuhänder, oder einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen (vgl. § 134 Abs. 3 AktG).

Tagesordnung

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates

Vorgenannte Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.

2.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens einschließlich Ausblick

3.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, § 7 der Satzung durch folgenden Abs. 3 zu ergänzen:

"3. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum Ablauf des 31.03.2030 durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 263.544.000 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern."

4.

Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, insgesamt € 685.215,70 zur Ausschüttung einer Dividende von € 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von € 683.863,22 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gesellschaft TCP Goessler Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

8.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2024 folgendermaßen festzulegen:

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine jährliche Vergütung von € 6.750,--, sein Stellvertreter sowie jedes weitere Aufsichtsratsmitglied erhalten jeweils € 4.250,-- pro Jahr.

 

Kaltenkirchen, 18. März 2025

Pütz Security AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Pütz Security AG, Kaltenkirchen, Germany.