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Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Ureg25 Apr 2012 German Company Register, Germany

Text

Pütz Security AG

Adresse: Carl-Zeiss-Str. 38-40,
24568 Kaltenkirchen

eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Norderstedt unter HRB 3806 B

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

 

unserer Gesellschaft

am Montag, den 11.06.2012 um 11.30 Uhr
in den Geschäftsräumen der Pütz Security AG,
Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen
,

 

ein.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 04. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse

Pütz Security AG,
z.Hd. des Vorstands,

Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen
,

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 21. Mai 2012 (0.00 Uhr MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.

Der Aktionär kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Aktionär, einen Treuhänder, oder einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen (vgl. § 134 Abs. 3 AktG).

Tagesordnung

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates

Vorgenannte Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.

2.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens einschließlich Ausblick.

3.

Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende und der Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, insgesamt € 211.315,60 zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 109.132,75 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hartwig Goessler, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

7.

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für eine weitere Amtsperiode

Die Mitglieder des Aufsichtsrates Helmuth Spincke und Dr. Hans-Peter Rechel sind von der Hauptversammlung am 31. August 2009 gem. § 14 Abs. 3 der Satzung für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt worden. Deren Amtszeit endet nach § 14 Abs. 3 der Satzung mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus mindestens zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung kann der Aktionär Thomas Pütz ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder,

den Bankvorstand Helmuth Spincke, Schenefeld, und

den Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg,

für eine erneute Amtsperiode von 3 Jahren gem. § 14 Abs. 3 der Satzung wiederzuwählen. Herr Thomas Pütz hat mit Schreiben vom 19.04.2012 an den Vorstand der Gesellschaft erklärt, von seinem Entsenderecht Gebrauch zu machen und Herrn Wolfgang Pütz als Mitglied in den Aufsichtsrat für eine weitere Amtsperiode zu entsenden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

8.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2012 folgendermaßen festzulegen:

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine jährliche Vergütung von € 3.000,00, sein Stellvertreter sowie jedes weitere Aufsichtsratsmitglied erhalten jeweils € 2.000,00 pro Jahr.

 

Kaltenkirchen, 19.04.2011

Pütz Security AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Pütz Security AG, Kaltenkirchen, Germany.