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Zuteilung von Aktien der AUMOVIO SE im Zuge der Abspaltung Ureg 18 Sept 2025 German Company Register, Germany
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Continental AktiengesellschaftHannoverISIN DE0005439004 // Wertpapierkennnummer (WKN) 543900- Zuteilung von Aktien der AUMOVIO SE im Zuge der
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für je zwei (2) auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautende Stückaktien der Continental AG
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eine (1) auf den Namen lautende Stückaktie der AUMOVIO SE (ISIN DE000AUM0V10 / WKN AUM0V1) mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von € 2,50 je Aktie und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2025 |
erhält. Eigene Aktien der Continental AG sind in der Abspaltung nicht zuteilungsberechtigt und bleiben bei der Zuteilung der zur Durchführung der Abspaltung gewährten neuen Aktien der AUMOVIO SE unberücksichtigt.
Treuhänder und Abwicklungsstelle
Die Continental AG und die AUMOVIO SE haben die Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit der Zuteilung und der Abwicklung sowie und zugleich als Treuhänder gemäß §§ 125 Satz 1, 71 Abs. 1 Satz 1 UmwG für den Empfang der zu gewährenden Aktien der AUMOVIO SE und deren Zuteilung an die berechtigten Aktionärinnen und Aktionäre beauftragt. Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft nahm in ihrer Funktion als Treuhänder vor Wirksamwerden der Abspaltung die den Aktionärinnen und Aktionären der Continental AG zu gewährenden Aktien der AUMOVIO SE in Besitz und teilt diese den Aktionärinnen und Aktionären unverzüglich nach Wirksamwerden der Abspaltung über die
Durchführung der Zuteilung
Die Zuteilung der Aktien der AUMOVIO SE an die berechtigten Aktionärinnen und Aktionäre der Continental AG erfolgt über Clearstream im Verhältnis 2:1 auf Basis der einzelnen Depots mittels Depotgutschrift durch die jeweilige Depotbank. Die Continental AG wird den in Deutschland ansässigen Depotbanken der Aktionärinnen und Aktionäre der Continental AG für die Abwicklung eine Aufwandsvergütung zahlen. Für Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien der Continental AG auf Depots außerhalb von Deutschland halten, fallen gegebenenfalls Provisionen und Spesen aufgrund der bestehenden Vereinbarungen mit dem depotführenden Institut an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die jeweilige Depotbank den jeweiligen Aktionärinnen und Aktionären der Continental AG zusätzliche Kosten in Rechnung stellt.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Continental AG brauchen hinsichtlich der Zuteilung der Aktien der AUMOVIO SE nichts zu veranlassen.
Die Zuteilung der Aktien der AUMOVIO SE erfolgt grundsätzlich am 18. September 2025 mittels Depotgutschrift an die berechtigten Aktionärinnen und Aktionäre im Verhältnis zu ihrem jeweils gehaltenen Bestand an Aktien der Continental AG mit Stand vom 17. September 2025 (abends) unter Berücksichtigung noch ausstehender Börsengeschäfte. Es ist damit zu rechnen, dass im Einzelfall Depotbanken die Gutschrift analog zur Abwicklung bei Clearstream erst nach Abwicklung noch ausstehender Börsengeschäfte, also erst am 22. September 2025, vornehmen werden.
Der Anspruch der Aktionärinnen und Aktionäre der AUMOVIO SE auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß der Satzung der AUMOVIO SE ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktien der AUMOVIO SE zugelassen sind. Die Aktien der AUMOVIO SE wurden in Globalurkunden verbrieft und bei der Clearstream hinterlegt; die Aktionärinnen und Aktionäre der AUMOVIO SE werden am Sammelbestand entsprechend ihrem jeweiligen Anteil als Miteigentümerin bzw. Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die Abwicklung der vorgenannten Maßnahmen wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft koordiniert.
Inhaberinnen und Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) der Continental Aktiengesellschaft (Continental-ADRs) erhalten verhältniswahrend American Depositary Receipts, die Aktien der AUMOVIO SE repräsentieren (AUMOVIO-ADRs). Inhaberinnen und Inhaber von Continental-ADRs sollten beachten, dass die Lieferung von AUMOVIO-ADRs unter Umständen später erfolgen kann als die Lieferung der Aktien an Aktionärinnen und Aktionäre, die die Aktie der Continental AG direkt halten. Soweit Inhaberinnen oder Inhaber von Continental-ADRs aufgrund des Zuteilungsverhältnisses im Rahmen der Abspaltung und der Bedingungen des Sponsored-ADR-Programms der Continental AG nicht zum Erhalt von ganzen AUMOVIO-ADRs berechtigt sind, wird die Deutsche Bank Trust Company Americas als Depositary (oder eine Beauftragte oder ein Beauftragter) die auf die Continental-ADRs entfallenden Aktien der AUMOVIO SE nach Handelsaufnahme über die Börse verkaufen und den Erlös nach Abzug anfallender Steuern, Gebühren, Kosten und Auslagen an die Inhaberinnen und Inhaber der Continental-ADRs anteilig auskehren. Im Zusammenhang mit einem solchen Aktienverkauf übernimmt die Deutsche Bank Trust Company Americas als Depositary (oder eine Beauftragte oder ein Beauftragter) keine Verantwortung für den im Zusammenhang mit einem solchen Verkauf erzielten Preis, den Zeitpunkt des Verkaufs oder eine Verzögerung oder Unterlassung und ist nicht für einen Fehler, eine Verzögerung, Unterlassung, Pflichtverletzung oder Fahrlässigkeit seitens der im Zusammenhang mit einem solchen Verkauf oder geplanten Verkauf beauftragten Partei verantwortlich.
Aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 2:1 ergeben sich jeweils Aktienspitzen (Teilrechte), sofern Depotbestände in Aktien der Continental AG nicht glatt durch zwei teilbar sind. Die betroffenen Aktionärinnen und Aktionäre der Continental AG erhalten dann zunächst eine Aktienspitze der AUMOVIO SE. Da hieraus grundsätzlich keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden können (siehe § 213 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG)), werden solche Aktienspitzen durch die jeweiligen Depotbanken bzw. auf Ebene der Clearstream durch die Deutsche Bank als zentrale Ausgabestelle, in Übereinstimmung mit den europäischen Grundsätzen für die Abwicklung von Kapitalmaßnahmen ohne Mitwirkung der Inhaberinnen und Inhaber von Aktienspitzen aggregiert und in bar abgegolten. Die Höhe des Barbetrags bestimmt sich nach dem entsprechenden Anteil der Aktionärin bzw. des Aktionärs am Nettoerlös des Verkaufs der auf Ebene der jeweiligen Depotbank aus Aktienspitzen aggregierten Aktien der AUMOVIO SE. Der Nettoerlös wird auf die Inhaberinnen und Inhaber von Aktienspitzen verteilt, wobei jede Inhaberin und jeder Inhaber einen Anteil des Erlöses proportional zum Anteil der Aktienspitzen erhält, zu deren Erhalt die Inhaberin oder der Inhaber andernfalls berechtigt gewesen wäre. Da der Kurs der Aktie der AUMOVIO SE schwanken kann, können die Barerlöse, die die Aktionärinnen und Aktionäre der AUMOVIO SE für ihre Aktienspitzen erhalten, je nach Verkaufszeitpunkt durch die jeweilige Depotbank voneinander abweichen.
Die Aktienspitzenverwertung erfolgt für die Berechtigten, die ihre Aktien der Continental AG auf Depots in Deutschland halten, provisions- und spesenfrei. Für Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien der Continental AG auf Depots außerhalb von Deutschland halten, fallen gegebenenfalls Provisionen und Spesen aufgrund der bestehenden Vereinbarungen mit dem depotführenden Institut an.
Börsenzulassung und Notierungsaufnahme
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Wertpapierprospekt der AUMOVIO SE für die Börsenzulassung gebilligt. Die BaFin billigt diesen Prospekt nur bezüglich der Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 und eine solche Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der Emittentin, die Gegenstand des Prospekts ist, erachtet werden. Der Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung der 100.050.991 auf den Namen lautenden Stückaktien der AUMOVIO SE ist in einem speziellen Bereich der Website der Gesellschaft unter www.aumovio.com verfügbar.
Die 100.050.991 auf den Namen lautenden Stückaktien der AUMOVIO SE wurden am 17. September 2025 zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Der Börsenhandel mit den Aktien der AUMOVIO SE wurde am 18. September 2025 aufgenommen.
Ebenfalls am 18. September 2025 erfolgte die Notierung der Aktien der Continental AG im regulierten Markt der Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover und Stuttgart mit dem Zusatz „ex Abspaltung“. Es wurde vorgesehen, dass die Aktien der Continental AG an den anderen Börsenplätzen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, soweit möglich, mit einem vergleichbaren Zusatz notiert wurden. In jedem Fall verkörperte die Aktie der Continental AG nach Wirksamwerden der Abspaltung wirtschaftlich nur noch eine sehr begrenzte Beteiligung an den auf die AUMOVIO SE abgespaltenen Geschäftsaktivitäten, da die Continental AG lediglich 48.000 Aktien der AUMOVIO SE (dies entspricht ca. 0,05 % des Grundkapitals nach der Abspaltung) behalten hat. Die Continental AG beabsichtigt, diese Aktien zeitnah am Markt zu verkaufen, sodass die Continental AG nach diesem Verkauf keine Aktien der AUMOVIO SE mehr halten wird.
Hannover, im September 2025
Continental Aktiengesellschaft
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Continental AG, Hanover, Germany.