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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 4 Sept 2009 German Company Register, Germany

Text

Uropharm AG

Bonn

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

07.10.2009
um 14.00 Uhr
im Restaurant Steingarten,
von-Guericke-Allee 5
53125 Bonn

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LTM Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.

5.

Änderung der Satzung bezüglich der Zusammensetzung und der Beschlussfassung des Aufsichtsrates (§ 8 und § 9 der Satzung)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus sechs Mitgliedern. Angesichts der Größe und der Entwicklung der Gesellschaft erscheint es angemessen, zur Vereinfachung der Organisation und zur Kostenersparnis die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft auf die gesetzlich vorgesehene Mindestzahl zu beschränken. Der Aufsichtsrat soll daher nur aus drei Personen bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

5.1

§ 8 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) wird wie folgt neu gefasst:

"Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern."

5.2

§ 9 Abs. 3 der Satzung (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) wird aufgehoben. § 9 Abs. 4 der Satzung wird zu
Abs. 3.

6.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung vom 7. Oktober 2009. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus 6 Mitgliedern, die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Aktionären zu wählen sind. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. Die unter TOP 5 vorgeschlagene Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrates wird erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, wie bisher sechs Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um im Hinblick auf § 9 Abs. 3 der Satzung die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates bis zur Eintragung der vorgeschlagenen Satzungsänderung sicherzustellen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen:

- Dr. Fudickar, Georg Urologe Wuppertal
- Starke, Henriette Geschäftsführerin Dresden
- Prof. Dr. Strugala, Gerhard Pharmakologe Dresden
- Kaase, Rainer Rechtsanwalt Hamburg
- Dr. Köttgen, Helge Urologe Köln
- Dr. Czaja, Dieter Urologe Krefeld

Die Herren Kaase, Dr. Köttgen und Dr. Czaja haben angekündigt, ihr Mandat im Falle der Wahl mit Eintragung der unter TOP 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung über die Verkleinerung des Aufsichtsrates in das Handelsregister der Gesellschaft niederzulegen.

7.

Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und entsprechende Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor wie folgt zu beschließen:

a)

Die Stück 9.830 auf den Namen lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden im Verhältnis 1:1 und ohne Zuzahlung in stimmberechtigte, auf den Namen lautende Stammaktien umgewandelt. Der Gewinnvorzug gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung, das Recht auf Nachzahlung gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung und die Mehrdividende gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung werden aufgehoben.

b)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) und 9.830 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien)."

c)

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben.

d)

§ 4 Abs. 3 der Satzung wird zu Abs. 2 und wie folgt neu gefasst:

"Die Namensaktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Die Zustimmung erteilt der Vorstand."

e)

§ 4 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben.

f)

§ 4 Abs. 5 der Satzung wird zu Abs. 3.

g)

§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Inhaber der Inhaberaktien sowie diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Tage vor der Hauptversammlung nicht statt."

h)

§ 14 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben.

i)

§ 16 der Satzung (Einziehung von Aktien) wird aufgehoben.

k)

§ 17 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung werden aufgehoben.

8.

Sonderbeschluss der Stammaktionäre zu vorstehendem TOP 7

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Stammaktionären vor, der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht durch Aufhebung des Vorzugs in Stammaktien sowie den unter lit. a) bis k) vorgeschlagenen Satzungsänderungen gemäß TOP 7 zuzustimmen.

Teilnahmerecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Stammaktionäre und alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Vorzugsaktionäre (§ 140 Abs. 2 AktG) berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden innerhalb der letzten sieben Tage vor der Hauptversammlung nicht statt. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, auch durch eine Vereinigung von Aktionären.

Ausliegende Unterlagen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der

Unnamed street ??, 53125 Bonn, Germany
, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift erteilt.

Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen oder Anträge (einschl. Gegenanträge) von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Uropharm AG
Erfurtstr. 64
53125 Bonn
oder per E-Mail an
info@uropharm.de

Form- und fristgerecht eingereichte Gegenanträge werden im Internet unter www.uropharm.de zugänglich gemacht.

 

Bonn, 4. September 2009

Uropharm AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Uropharm AG, Baden-Baden, Germany.