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Bezugsangebot an die Aktionäre der amalphi ag zum Bezug von Neuen Aktien zum Bezugspreis von je EUR 1,90 Ureg21 Oct 2016 German Company Register, Germany
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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der amalphi agamalphi agHahnstättenBezugsangebot
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| Konto: | amalphi AG |
| IBAN: | DE31 1013 0800 9855 0280 49 |
| BIC: | BIWBDE33XXX |
| bei: | biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Frankfurt |
Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärungen und Überbezugsmeldungen sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an amalphi ag-Aktien in der ISIN DE0008131350 / WKN 813135 mit Ablauf des 24. Oktober 2016. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A2DA5K6 / WKN A2DA5K) von den Aktienbeständen in der ISIN DE0008131350 / WKN 813135 im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären durch die Clearstream Banking AG über ihre Depotbank automatisch eingebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien "Ex-Bezugsrecht" notiert.
Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 8. November 2016, 24:00 Uhr MESZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto 1155 der Bezugsstelle biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Frankfurt, zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der Bezugsstelle gutgeschrieben ist.
Verfall von Bezugsrechten
Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Zuteilung bei Überbezug
Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Neuen Aktien entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. es werden die bestehenden Aktionäre unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung berücksichtigt.
Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag unverzüglich zurückerstattet.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Lieferung der Neuen Aktien (ISIN DE0008131350 / WKN 813135) erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.
Gemäß der Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Wertpapierprospektgesetzes besteht für dieses Bezugsangebot keine Prospektpflicht, da dieses Angebot von Wertpapieren sich an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet.
Risikohinweise
Anlegern wird dringend empfohlen, sich vor der Abgabe einer Bezugserklärung umfassend über die Gesellschaft zu informieren und insbesondere die veröffentlichten Finanzberichte und sonstigen Veröffentlichungen der amalphi ag aufmerksam zu lesen.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals vom 19. Oktober 2016 wird unwirksam, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 5. April 2017 durchgeführt und zur Eintragung im Handelsregister angemeldet ist. Das Bezugsangebot steht ferner unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.
Die Bezugsstelle ist berechtigt, unter bestimmten Umständen von dem Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung (" Mandatsvertrag") zurückzutreten. Die Bezugsstelle ist insbesondere dann zum Rücktritt vom Mandatsvertrag berechtigt, wenn nach Ansicht der Bezugsstelle eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft eingetreten oder wahrscheinlich ist oder wenn nach Ansicht der Bezugsstelle ein Ereignis eingetreten ist, das auf den Finanzmarkt, in dem die Neuen Aktien zum Bezug angeboten werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen hat. Ein Rücktritt ist darüber hinaus insbesondere auch dann möglich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zu einem zwischen den Parteien des Mandatsvertrages abgestimmten Termin in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Mandatsvertrags das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Im Falle des Rücktritts vom Mandatsvertrag entfallen die Verpflichtungen der Bezugsstelle aus dem Mandatsvertrag.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Moers, den 19. Oktober 2016
amalphi ag
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: medondo holding AG, Munich, Germany.