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Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Ureg23 Oct 2024 German Company Register, Germany
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Vantage Towers AGDüsseldorfISIN: DE000A3H3LL2WKN: A3H3LLEindeutige Kennung des Ereignisses: a83e1d5af797ee11b52d00505696f23cEinladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
hiermit laden wir Sie sowie Ihre Bevollmächtigten 1 zur ordentlichen Hauptversammlung der Vantage Towers AG (nachfolgend auch " Gesellschaft" genannt) ein. Sie findet am Freitag, 29. November 2024, 10 Uhr Mitteleuropäische Zeit - MEZ, als Präsenzhauptversammlung statt. Ort der Hauptversammlung ist das 1 Hier und im Folgenden: männlich, weiblich, divers.
Der Lebenslauf der Kandidatin findet sich im Abschnitt "Ergänzende Angaben zu Punkt 5 der Tagesordnung: Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes" im Anschluss an diese Tagesordnung. Ergänzende Angaben zu Punkt 5 der Tagesordnung: Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes Evgenia Zaytseva Wohnort: London, Vereinigtes Königreich Ausgeübter Beruf: Head Finance & Strategy, Vodafone Investments bei Vodafone Group Plc Ausbildung 2005 - 2009 National Research University - Higher School of Economics (Russland), Bachelor of Science Economics 2009 - 2011 National Research University - Higher School of Economics (Russland), Master of Science Finance 2014 - 2015 INSEAD Business School (Frankreich und Singapur), Master Business Administration Beruflicher Werdegang 2010 - 2014 Bank of America Merrill Lynch, Vereinigtes Königreich, Associate Investment Banking 2015 - 2016 Hoolihan Lokey, Vereinigtes Königreich, Associate Investment Banking 2016 - 2019 Millicom, Vereinigtes Königreich, M&A Executive Project Manager 2019 - heute Vodafone Group Plc, Vereinigtes Königreich, Head of Finance and Strategy, Vodafone Investments Gemäß § 121 Abs. 3 AktG muss die Einberufung der Hauptversammlung von Gesellschaften, die nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes sind, lediglich Angaben zur Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und bestimmte Informationen zur Anmeldung sowie zur Tagesordnung enthalten. Die nachfolgenden Hinweise erfolgen daher freiwillig und ausschließlich zu dem Zweck, den Aktionären der Vantage Towers AG die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Ziffer 15.1 Satz 1 der Satzung der Vantage Towers AG bestimmt, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß und rechtzeitig unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 22. November 2024, 24 Uhr MEZ, zugehen. Gemäß Ziffer 15.1 Satz 4 der Satzung Vantage Towers AG bedarf die Anmeldung der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie ist an folgende Adresse zu richten: Vantage Towers AG
Alternativ kann auch das passwortgeschützte Aktionärsportal für die Anmeldung zur Hauptversammlung genutzt werden. Es findet sich unter der Internetadresse: https://www.vantagetowers.com/de/investoren/annual-general-meeting-de Zugang zum Aktionärsportal erhalten die Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und des dazugehörigen Passworts, die sie den ihnen übersandten Mitteilungen über die Einberufung der Hauptversammlung entnehmen können. Umschreibungsstopp § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG bestimmt, dass Rechte und Pflichten aus Aktien im Verhältnis zur Gesellschaft nur für und gegen denjenigen bestehen, der im Aktienregister eingetragen ist. Maßgeblich für das Stimmrecht ist demnach der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst keine Umschreibungen im Aktienregister mehr vorgenommen (sog. Umschreibungsstopp). Der Umschreibungsstopp beginnt somit am 22. November 2024, 24 Uhr MEZ, (sog. Technical Record Date). Er bedeutet keine Sperre für etwaige Verfügungen über die Aktien. Die Stimmrechte sowie alle sonstigen Aktionärsrechte verbleiben jedoch im Verhältnis zur Gesellschaft bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Veräußerer. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge bei der Gesellschaft nach dem 22. November 2024 eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig vor dem Umschreibungsstopp zu stellen. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Bevollmächtigung eines Dritten Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, z.B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder auch durch einen sonstigen Dritten ihrer Wahl. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte Aktionärsportal an, erreichbar unter der Internetadresse: https://www.vantagetowers.com/de/investoren/annual-general-meeting-de Aus organisatorischen Gründen ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über das Aktionärsportal nur bis zum 28. November 2024, 18 Uhr MEZ, möglich. Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr etwaiger Widerruf in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder E-Mail-Adresse: Vantage Towers AG
oder in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann der Gesellschaft ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Zur Erleichterung können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, welches sich auf der, nach erfolgter Anmeldung, übersandten Eintrittskarte befindet. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde oder einen anderweitigen textförmigen Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Bei Übersendung der Vollmacht bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung an die vorstehend genannte Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse muss die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung aus organisatorischen Gründen bis zum 28. November 2024, 18 Uhr MEZ, unter der vorstehend genannten Postanschrift oder E-Mail-Adresse vollständig bei der Gesellschaft eingehen. Formulare zur Bevollmächtigung stehen während der Hauptversammlung zur Verfügung. Besonderheiten sind zu beachten, falls die Vollmacht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird. Es gelten hierfür allein die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG. Bitte beachten Sie, dass Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und die ihnen gleichgestellten Personen für ihre eigene Bevollmächtigung selbst Vorgaben machen können, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Das gilt auch für die erforderliche Form der Bevollmächtigung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder auch noch während der Hauptversammlung (bis zum Beginn der Abstimmungen) zu bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich ist. Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen ebenfalls der Textform (§ 126b BGB), ebenso deren etwaiger Widerruf sowie deren etwaige Änderung. Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. für deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal an, erreichbar unter der Internetadresse: https://www.vantagetowers.com/de/investoren/annual-general-meeting-de Aus organisatorischen Gründen ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über das Aktionärsportal nur bis zum 28. November 2024, 18 Uhr MEZ, möglich. Darüber hinaus können die Aktionäre zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Vollmachtsformular verwenden, welches sich auf der, nach erfolgter Anmeldung, übersandten Eintrittskarte befindet. Das vollständig ausgefüllte Formular kann der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: Vantage Towers AG
In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus organisatorischen Gründen bis zum 28. November 2024, 18 Uhr MEZ, unter der vorstehend genannten Postanschrift oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen. Formulare zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft stehen während der Hauptversammlung zur Verfügung. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. Ebenso werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch keine Weisungen dazu entgegennehmen. Rechte der Aktionäre Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Ein solches Verlangen ist schriftlich zu richten an: Vorstand der Vantage Towers AG
Es muss dort bis spätestens 4. November 2024, 24 Uhr MEZ, zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und den Aktionären gemäß den gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG) Aktionäre können der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 bzw. § 127 AktG Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat sowie Wahlvorschläge übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu richten: Vorstand der Vantage Towers AG
Die Vantage Towers AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 14. November 2024, 24 Uhr MEZ, unter einer dieser Adressen eingegangen sind, unverzüglich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Pflicht zur Zugänglichmachung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen besteht nicht bei Vorliegen eines der in § 126 Abs. 2 AktG genannten Tatbestände. Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthält. Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der Tochterunternehmen von Vantage Towers AG. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. § 131 Abs. 3 AktG nennt die Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach Ziffer 16.3 der Satzung hat der Versammlungsleiter das Recht, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn oder während der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den zeitlichen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und für einzelne Frage- oder Redebeiträge angemessen festlegen; dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen. Weitergehende Erläuterungen, Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten Aktionärsrechte finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter: https://www.vantagetowers.com/de/investoren/annual-general-meeting-de Über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.vantagetowers.com/de/investoren/annual-general-meeting-de sind unter anderem folgende Informationen und Unterlagen zugänglich:
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekanntgegeben. Darüber hinaus können die Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung abgestimmt haben, unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine textförmige Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG abrufen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 505.782.265,00, eingeteilt in 505.782.265 Stück auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 505.782.265 Stimmrechte bestehen. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212 Die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis einschließlich 5 hat verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit "Ja" (Befürwortung) oder "Nein" (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Hinweise zum Datenschutz Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und ihrer etwaigen Vertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link: https://www.vantagetowers.com/de/investoren/annual-general-meeting-de
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Vantage Towers AG, Dusseldorf, Germany.