Bremen
Wertpapier-Kenn-Nummer: 747 304 / ISIN: DE0007473043
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0K PLM / ISIN: DE000A0KPLM7
Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlage
Bezugsangebot an unserer Aktionäre
In der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding AG ("Gesellschaft") vom 30. August 2007 wurde u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 29.808.000,00 um EUR 40.192.000,00 auf EUR 70.000.000,00 durch Ausgabe von 40.192.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Sach- und Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien sind vom Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, insbesondere auch die Einräumung einer optionalen Zeichnungsmöglichkeit.
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Der Anteil der Kapitalerhöhung, der auf die Sacheinlage entfällt, beträgt EUR 28.000.000,00. Für die Erbringung der Sacheinlage wird ausschließlich die Zech Group GmbH (vormals: Zechbau Holding GmbH), Bremen, ("Zechbau") zugelassen. Gegen Nachweis des Bezugsrechts aus mindestens Stück 15.000.000 Aktien erhält die Zechbau 28.000.000 Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie. Etwaige darüber hinaus bestehende Bezugsrechte der Zechbau verfallen ersatzlos.
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
Der Anteil der Kapitalerhöhung, der auf die Bareinlage entfällt, beträgt EUR 12.192.000,00. Den zur Sacheinlage nicht zugelassenen Aktionären der Gesellschaft werden Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts in einem Verhältnis zur Sacheinlage aufgerundetem Bezugsverhältnis von 1 : 2 gegen Bareinlage zum Bezugspreis von EUR 1,00 je neuer Stückaktie angeboten. Da der auf Bareinlagen entfallende Teil der Kapitalerhöhung insgesamt EUR 12.192.000,00 beträgt, erfolgt die Zuteilung der neuen Aktien in vollem Umfang nur für diejenigen Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung weniger als Stück 1.500.000 Aktien am Grundkapital der Gesellschaft halten. Der von dieser Bezugsbeschränkung betroffene Hauptaktionär hat insoweit gegenüber der Gesellschaft auf sein Bezugsrecht verzichtet, als durch die Ausübung des Bezugsrechts durch die übrigen Aktionäre die neuen Stückaktien bezogen werden und für den Bezug durch diesen Aktionär nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorstand der Gesellschaft hat die Durchführung der Kapitalerhöhung am 18.02.2009 beschlossen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25.02.2009.
Optionaler Bezug (Überbezug)
Soweit der Gesellschaft Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten zur Verfügung stehen, wird den Altaktionären ein Bezug weiterer Aktien - ohne die Garantie der Zuteilung - zu gleichen Ausgabebedingungen angeboten.
Bezugsfrist, Bezugspreis
Die im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen neuen Aktien und die im Rahmen der optionalen Zeichnung zugeteilten neuen Aktien werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit der Verpflichtung gezeichnet und übernommen, diese den Aktionären entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte bzw. der Zuteilung aus der optionalen Zeichnung zu einem Preis von EUR 1,00 je neuer Aktie zu übertragen.
Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien über die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, in der Zeit
vom 09. März 2009 bis zum 23. März 2009 einschließlich
zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie im Verhältnis 1 : 2 zum Bezug angeboten, d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je eine alte Inhaberaktie zwei neue Inhaberaktien zu beziehen.
Abwicklung des Bezugsangebots
Aufgrund ihres Bestandes an Deutsche Immobilien Holding AG Aktien am 06. März 2009 nach Börsenschluss, werden den Aktionären Bezugsrechte im Verhältnis 1 : 1 eingebucht. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht (WKN: A0W MHL / ISIN: DE000A0WMHL9) auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0W MHM / ISIN: DE000A0WMHM7. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte, spätestens jedoch am 23. März 2009 auf das Konto Nr. 141632, BLZ: 290 200 00, BIC: NEELDE22, IBAN: DE05290200000000141632 bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, "wg. Kapitalerhöhung Deutsche Immobilien Holding AG", einzuzahlen. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 23. März 2009 der Bezugspreis auf dem genannten Konto bei der Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Der Bezugspreis für den optionalen Bezug ist erst nach Zuteilung der Aktien auf das genannte Konto bei der Bankhaus Neelmeyer AG einzuzahlen.
Für den Bezug kann die übliche Bankprovision des depotführenden Instituts berechnet werden.
Die gezeichneten Aktien werden unmittelbar nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Nach erfolgter Eintragung werden die neuen Aktien durch Hinterlegung einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, verbrieft. Die Lieferung der neuen Aktien ist abhängig von der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und kann sich daher möglicherweise verzögern. Bis zu einer endgültigen Gutschrift der Globalurkunde sind die aus der Kapitalerhöhung resultierenden Aktien daher nicht lieferbar. Die Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. August 2009 in das Handelsregister eingetragen worden ist.
Börsenhandel
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien "ex-Bezugsrecht" notiert. Für die Zulassung zum Börsenhandel der neuen Aktien zum Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Berlin, Frankfurt und Hamburg ist die Erstellung eines Wertpapierprospektes nach dem Wertpapierprospektgesetz erforderlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bezogenen Aktien bis zur Fertigstellung in einer Wertpapier-Unterkennnummer verbucht bleiben und damit nicht an einer Wertpapierbörse handelbar sind. Ein börsenmäßiger Handel ist erst nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Schaffung eines Zulassungsbeschlusses an den betreffenden Börsen möglich. Ein Handel im Freiverkehr an der Börse in Stuttgart und Düsseldorf ist bis zur Umstellung der Wertpapier-Kennnummer ebenfalls nicht vorgesehen.
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