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Bekanntmachung nach §§ 125 Satz 1, 62 Abs. 3 UmwG Ureg2 May 2012 German Company Register, Germany
Text
SCHOTT AGMainzBekanntmachung nach §§ 125 Satz 1, 62 Abs. 3 UmwGDie SCHOTT AG mit Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 8555, gibt hiermit bekannt, dass sie beabsichtigt, einen Teil der Pensionsverbindlichkeiten ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, LIB Industrie Beteiligung GmbH, mit Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 5481 auf die SCHOTT AG zur Aufnahme abzuspalten. Da sich das gesamte Stammkapital der übertragenden LIB Industrie Beteiligung GmbH in der Hand der SCHOTT AG befindet, ist gem. § 125 Satz 1 i.V.m. § 62 Abs. 1 UmwG ein der Abspaltung zustimmender Beschluss der Hauptversammlung der SCHOTT AG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Nach § 62 Abs. 2 UmwG haben Aktionäre der SCHOTT AG , deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der SCHOTT AG erreichen, das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung der SCHOTT AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung gestellt wird. Der Entwurf des Abspaltungsvertrags wurde zum Handelsregister der SCHOTT AG eingereicht.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: SCHOTT AG, Mainz, Germany.