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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Ureg 8 Jul 2026 German Company Register, Germany

Text

InTiCa Systems SE

Passau

WKN: 587484
ISIN: DE000587484?

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe
von Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026
sowie entsprechende Satzungsänderung)

Die ordentliche Hauptversammlung der InTiCa Systems SE (die „Gesellschaft“) hat am 7. Juli 2026 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2027 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.215.250,00 zu begeben und in diesem Zusammenhang Optionsrechte auf im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Begründung insgesamt bis zu 2.143.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien der InTiCa Systems SE („InTiCa Systems-Aktien“) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.143.500,00 zu gewähren. Den Aktionären steht auf die Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist nicht ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Optionsschuldverschreibungen auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats verwiesen, der am 28. Mai 2026 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der InTiCa Systems SE am 7. Juli 2026 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird gemäß § 221 Abs. 2 Satz 2 AktG beim Handelsregister des Amtsgerichts Passau hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 7. Juli 2026 beschlossen, zur Gewährung von InTiCa Systems-Aktien an die Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung von der InTiCa Systems SE begeben werden, das Grundkapital der InTiCa Systems SE um bis zu EUR 2.143.500,00 durch Ausgabe von bis zu 2.143.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 28. Mai 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 6 der ordentlichen Hauptversammlung der InTiCa Systems SE bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2026) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die Satzungsänderung wurde bislang noch nicht im Handelsregister des für die InTiCa Systems SE zuständigen Amtsgerichts Passau eingetragen.

 

Passau, im Juli 2026

InTiCa Systems SE

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: InTiCa Systems SE, Passau, Germany.