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Dritte Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden Ureg9 Dec 2009 German Company Register, Germany
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Carl Schenck AktiengesellschaftDarmstadt-WKN 717170 / ISIN DE0007171704-Dritte Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener AktienurkundenDie ordentliche Hauptversammlung der Carl Schenck Aktiengesellschaft, Darmstadt, (HRB 1818) vom 09.07.2004 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Dürr Aktiengesellschaft, Stuttgart, (HRB 13677) gemäß § 327 a AktG gegen Barabfindung beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgte am 15.09.2004. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 22.09.2004 wurden die Aktionäre der Carl Schenck Aktiengesellschaft aufgefordert, ihre Aktienurkunden zum Erhalt der Barabfindung einzureichen. Nach einem entsprechenden Hinweis wurde die Barabfindung am 01.12.2006 bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Darmstadt gemäß §§ 372, 378 BGB hinterlegt. Bis heute sind folgende Stückaktien der Carl Schenck Aktiengesellschaft nicht eingereicht worden: Aktien (mit Einerstückelung) Nummern 1 und 2, 133 und 134, 143 bis 147, 194 bis 196, 18003, 20082 sowie Aktien (mit Zehnerstückelung) Nummer 20741/50. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden daher gebeten, in der Zeit vom 12.10.2009 bis 15.01.2010 ihre oben angeführten Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 18 bis 20 und Erneuerungsschein (WKN 717170) beim Amtsgericht Darmstadt - Hinterlegungsstelle -, Einreichende erhalten von der Hinterlegungsstelle die Auszahlung der hinterlegten Barabfindung in Höhe von 168,29 € je Aktie bzw. 182,16 € je Vorzugsaktie. Sämtliche im Umlauf befindlichen Aktien der Carl Schenck Aktiengesellschaft mit den Stücknummern (Aktien mit Einerstückelung) 1 und 2, 133 und 134, 143 bis 147, 194 bis 196, 18003, 20082 sowie Aktien (mit Zehnerstückelung) Nummer 20741/50, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum Ablauf des 15.01.2010 bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingeliefert werden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt - Registergericht - vom 29.01.2009 erteilt worden.
Darmstadt, im Dezember 2009 Carl Schenck Aktiengesellschaft Der Vorstand |
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Carl Schenck AG, Darmstadt, Germany.