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Bezugsangebot Ureg26 Sept 2024 German Company Register, Germany

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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄßIG IST, BESTIMMT.

HPS Home Power Solutions AG

Berlin

BEZUGSANGEBOT

an die Aktionäre der HPS Home Power Solutions AG, Berlin

Mit Beschluss vom 2. September 2024 hat die Hauptversammlung der HPS Home Power Solutions AG (nachfolgend die "Gesellschaft") beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.298.176,00, eingeteilt in 20.298.176 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 um EUR 16,00 auf EUR 20.298.160,00 herabzusetzen. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 2. September 2024 beschlossen, dass das durch Einziehung von sechzehn (16) Stückaktien auf EUR 20.298.160,00 herabgesetzte Grundkapital um weitere EUR 19.283.252,00 auf EUR 1.014.908,00, eingeteilt in 1.014.908 auf den Namen lautende Stückaktien, herabgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG in Verbindung mit §§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 20:1, um einen Ausgleich von Wertminderungen und die Deckung von sonstigen Verlusten in Höhe von EUR 19.283.252,00 herbeizuführen. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwanzig (20) Stückaktien zu einer neuen auf den Namen lautenden Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zusammengelegt werden.

Nach Eintragung dieser Kapitalherabsetzungen in das Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft somit EUR 1.014.908,00 betragen.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 2. September 2024 insgesamt drei weitere Barkapitalerhöhungen, nämlich (i) um bis zu EUR 900.000,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) um bis zu EUR 300.000,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und (iii) um bis zu EUR 400.000,00 unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Dieses Bezugsangebot bezieht sich auf die zuletzt genannte Kapitalerhöhung. Konkret hat die Hauptversammlung der Gesellschaft mit Beschluss vom 2. September 2024 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu Stück 400.000 neuen, auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) (die "Neuen Aktien") erhöht. Der Ausgabebetrag für die Neuen Aktien beträgt EUR 13,67 je Aktie. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt, sofern die Kapitalerhöhung vor der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 beschließt, durchgeführt ist, ansonsten sind die Aktien ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt.

Die Kapitalerhöhung erfolgt prospektfrei. Das Bezugsangebot richtet sich an weniger als 150 Anleger in jedem Mitgliedstaat (Ausnahme nach Art. 1 Abs. 4 lit. b) der Verordnung (EU) 2017/1129, Prospekt-VO). Entsprechend wird auch kein Wertpapierinformationsblatt veröffentlicht.

Bezugsrechte, Ausgabebetrag

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2,53727:1 (bezogen auf das Grundkapital nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung) zum Ausgabebetrag von EUR 13,67 je Neuer Aktie zum Bezug angeboten. Je 2,53727 bestehende Aktien berechtigen also zum Bezug von einer Neuen Aktie zum Preis von EUR 13,67 je Neuer Aktie.

Maßgeblich für die Legitimation als Aktionär sowie für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist die Eintragung als Aktionär sowie der jeweilige Bestand an Aktien der Gesellschaft laut Eintragung im Aktienregister am Ende des 2. September 2024.

Die Bezugsrechte sind entsprechend des zwischen den Aktionären der Gesellschaft geschlossenen Beteiligungsvertrages nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar.

Anteilige Bezugsrechte ("Spitzen"), Mehrbezug

Bei der Berechnung Ihrer Bezugsrechte können Ihnen nur ganze Aktien zugeteilt werden, auch wenn rechnerisch Nachkommastellen entstehen.

Den Aktionären der Gesellschaft wird jedoch die Möglichkeit gewährt, über die Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus Bezugsorder für weitere Aktien - also für die Neuen Aktien, für die andere Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausgeübt haben - gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag abzugeben ("Mehrbezug"). Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen einen Mehrbezug erklärenden Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) proportional im Verhältnis der den am Mehrbezug teilnehmenden Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte berücksichtigt, und zwar bis das gesamte Volumen der Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist.

Bezugsangebot

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Teilnahme an der Kapitalerhöhung in der Zeit

bis zum 11. Oktober 2024 einschließlich

(die "Bezugsfrist") bei der Gesellschaft unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Bezugserklärungen auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts werden die Aktionäre gebeten, der Gesellschaft bis zum 11. Oktober 2024 einschließlich (Eingangsdatum) per Post (HPS Home Power Solutions AG,

Unnamed street ??, 12489 Berlin, Germany
) oder per E-Mail an ir@homepowersolutions.de; rainer.gehrung@homepowersolutions.de verbindlich mitzuteilen, ob und in welchem Umfang sie die Bezugsrechte ausüben wollen ("Bezugsrechtsmitteilung").

Bitte teilen Sie uns ebenfalls bis zum 11. Oktober 2024 einschließlich (Eingangsdatum) per Post (HPS Home Power Solutions AG,

Unnamed street ??, 12489 Berlin, Germany
), oder per E-Mail an ir@homepowersolutions.de; rainer.gehrung@homepowersolutions.de verbindlich mit, ob und in welchem Umfang Sie weitere Aktien als Mehrbezug zeichnen wollen. Die Gesellschaft wird Ihnen dann unverzüglich Zeichnungsscheine zukommen lassen.

Die Aktionäre, die sich in einer separat abgeschlossenen Investorenvereinbarung bereits verpflichtet haben, bei Eintritt weiterer Bedingungen eine genauer spezifizierte Anzahl Neuer Aktien aus dieser Kapitalerhöhung zu zeichnen, brauchen diese Mitteilung nicht abzugeben. Die Gesellschaft wird diesen Aktionären unverzüglich die Zeichnungsscheine für die zugesagte Anzahl Neuer Aktien (aufgeteilt auf zwei Tranchen, wie nachfolgend unter "Hinweise zum weiteren Verfahren" beschrieben) zukommen lassen.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Hinweise zum weiteren Verfahren

Einige Aktionäre der Gesellschaft haben sich in einer separat abgeschlossenen Investorenvereinbarung bereits verpflichtet, unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen eine genauer spezifizierte Anzahl Neuer Aktien aus dieser Kapitalerhöhung zu zeichnen. Zur Deckung des dringenden Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft soll eine erste Tranche dieser Kapitalerhöhung in Höhe von einem Drittel der in der Investorenvereinbarung eingegangenen Verpflichtungen unverzüglich, also bereits vor Ablauf der Bezugsfrist, durchgeführt und zum Handelsregister angemeldet werden. Die Gesellschaft hat diesen Aktionären Zeichnungsscheine für diese erste Tranche zukommen lassen und diese Aktionäre aufgefordert, die Mittel (ein Drittel der in der Investorenvereinbarung eingegangenen Verpflichtungen) unverzüglich einzuzahlen. Die Gesellschaft wird die Durchführung dieser ersten Tranche der Kapitalerhöhung unverzüglich nach Eingang dieser Zeichnungsscheine und Einzahlung der zugesagten Mittel zum Handelsregister anmelden.

Die zweite Tranche dieser Kapitalerhöhung soll nach Ablauf der Bezugsfrist durchgeführt werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären, die sich bereits in der separat abgeschlossenen Investorenvereinbarung zur Zeichnung von Aktien verpflichtet haben, unaufgefordert rechtzeitig Zeichnungsscheine für die zweite Tranche der zugesagten Mittel (in Höhe von 2/3 der zugesagten Höhe) zukommen lassen. Diese Aktionäre werden gebeten, die Zeichnungsscheine für diese zweite Tranche spätestens am 11. Oktober 2024 der Gesellschaft unterzeichnet zukommen zu lassen und die Einzahlung des vollen auf die jeweils übernommenen Neuen Aktien entfallenden Ausgabebetrages spätestens zum 11. Oktober 2024 vorzunehmen. Es wird klargestellt, dass die Verpflichtung dieser Aktionäre nach der abgeschlossenen Investorenvereinbarung noch unter weiteren Bedingungen steht, die derzeit noch nicht eingetreten sind.

Alle übrigen Aktionäre, die ihr Bezugsrecht (ggf. einschließlich Mehrbezug) ausüben wollen, erhalten unverzüglich nach Erhalt der Bezugsrechtsmitteilung durch die Gesellschaft, einen Zeichnungsschein. Aus diesem Zeichnungsschein ergibt sich, wie viele Aktien der jeweilige Aktionär zeichnen kann, und zwar sowohl aus den Bezugsrechten als auch aus der Zuteilung im Rahmen des Mehrbezugs. Die Aktionäre werden sodann gebeten werden, bis voraussichtlich zum 14. Oktober 2024 (einschließlich) die Zeichnung auf den ihnen von der Gesellschaft noch zu übersendenden Zeichnungsscheinen zu erklären und die die Einzahlung des vollen auf die Neuen Aktien entfallenden Ausgabebetrages an die Gesellschaft vorzunehmen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde.

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf (Einzel-)Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Der Bezug der Neuen Aktien ist provisionsfrei.

Verkaufsbeschränkungen

Dieses Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Das Bezugsangebot darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

Berlin, 23. September 2024

HPS Home Power Solutions AG

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: HPS Home Power Solutions AG, Berlin, Germany.