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Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung Ureg 15 Jun 2020 German Company Register, Germany
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TÜV Rheinland AktiengesellschaftKölnHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die TÜV Pfalz GmbH mit Sitz in Kaiserslautern als übertragende Gesellschaft auf die TÜV Rheinland AG mit Sitz in Köln als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der TÜV Pfalz GmbH in der Hand der übernehmenden TÜV Rheinland AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: TÜV Rheinland AG, Cologne, Germany.