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Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Ureg24 Mar 2025 German Company Register, Germany

Text

Deutsche Post AG

Bonn

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die Deutsche Post & Paket Beteiligungsgesellschaft 1 GmbH mit Sitz in Bonn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter Registernummer HRB 29339 (" DPPB1 GmbH") als übertragende Gesellschaft auf die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter Registernummer HRB 6792 (" DP AG") als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der DP AG und der DPPB1 GmbH wurde am 20. März 2025 aufgestellt und am 24. März 2025 zum Handelsregister des Sitzes der DP AG eingereicht.

Das gesamte Stammkapital der DPPB1 GmbH befindet sich in der Hand der DP AG. Daher ist die Zustimmung der Hauptversammlung der DP AG zu dem Verschmelzungsvertrag nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt die Erleichterung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der DP AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die DP AG,

Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
, Fax: +49 228 182 36709, E-Mail: Nadyne.El-Ezzi@dhl.com zu richten.

Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der DPPB1 GmbH zum Verschmelzungsvertrag sowie ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind nicht erforderlich (§ 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG, §§ 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 lit. a), 9 Abs. 2, 12 Abs. 3, 60 Satz 1 UmwG).

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer von mindestens einem Monat in den Geschäftsräumen der DP AG unter der Anschrift Charles-de-Gaulle-Str. 20 in 53113 Bonn die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen aus und können dort während der üblichen Geschäftszeiten von den Aktionären der DP AG eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der DP AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

Bonn, im März 2025

Deutsche Post AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Deutsche Post AG, Bonn, Germany.