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Ordentliche Mitgliederversammlung Ureg 5 Jun 2013 German Company Register, Germany
Text
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.HannoverWir teilen mit, dass die ordentliche Mitgliederversammlung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats |
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| 2. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 |
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| 3. |
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des in der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr. Peter Lütke-Bornefeld endet mit Beendigung der ordentlichen Mitgliederversammlung. Gemäß § 35 Absatz 2 VAG setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, welche die Mitgliederversammlung als oberste Vertretung der Gesellschaft wählt. Die Wahl erfolgt nach § 6 Ziff. 2 Satz 1 der Satzung für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgte, beginnt und mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat schlägt
zur Wiederwahl vor. Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 6. |
Beschluss über die Tarifanpassung in der Privat-Haftpflichtversicherung Ein vom GDV beauftragter unabhängiger Treuhänder hat auf der Grundlage einer Veränderung des Durchschnitts der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer eine Erhöhung der Beiträge um 10 % vorgeschlagen. Die Beiträge der privaten Haftpflichtversicherungen, die von der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. infolge der Bestandsübertragung 2005 auf die VHV Allgemeine Versicherung AG übertragen wurden, werden auf der Grundlage der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung enthaltenen Beitragsanpassungsklausel mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode erhöht, um den gestiegenen Schadenzahlungen Rechnung zu tragen. Dabei wird im Hinblick auf die Ertragslage der Sparte und zur Vermeidung eines überproportionalen Anstiegs der Stornoquote lediglich eine Anpassung in Höhe von 5% vorgenommen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die Beiträge der privaten Haftpflichtversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung AHB in der Version H 001 ohne Beitragsanpassungsklausel zugrunde liegen, mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode für Hauptfälligkeiten ab dem 01. Januar 2014 um denselben Prozentsatz erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Versicherungsbeiträge für Privat-Haftpflichtversicherungsverträge, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung AHB in der Version H 001 zugrunde liegen und keine Beitragsanpassungsklausel enthalten, gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode für Hauptfälligkeiten ab dem 01. Januar 2014 um 5 % zu erhöhen. |
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| 7. |
Beschluss über die Tarifanpassung in der Wohngebäudeversicherung Die Beiträge von Wohngebäudeversicherungen, denen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung mit Beitragsanpassungsklausel zugrunde liegen, werden aufgrund des negativen Ertragsverlaufs dieser Sparte mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode um 6 % erhöht. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die Beiträge der Wohngebäudeversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 ohne Beitragsanpassungsklausel zugrunde liegen, mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode für Hauptfälligkeiten ab dem 01. Dezember 2013 um denselben Prozentsatz erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Versicherungsbeiträge für Wohngebäudeversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 ohne Beitragsanpassungsklausel zugrunde liegen, gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperioden für Hauptfälligkeiten ab dem 01. Dezember 2013 um 6 % zu erhöhen. |
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| 8. |
Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung und die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 8 der Satzung wie folgt festzulegen:
Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Plenums und des Personalausschusses des Aufsichtsrats gewährt. Für die Mitgliedschaft im Bilanzierungsausschuss und im Risikoausschuss wird jeweils eine weitere Vergütung von 5.000,00 EUR gewährt. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied Mitglied in den Bilanzierungs- und Risikoausschüssen weiterer Gesellschaften der VHV Gruppe ist, besteht der Anspruch auf Vergütung jeweils nur einmal für die Mitgliedschaft in den jeweils entsprechenden Bilanzierungs- und Risikoausschüssen. Ein Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Bilanzierungs- und des Risikoausschusses nicht gewährt. Die auf die Vergütung und die Sitzungsgelder zu zahlende Umsatzsteuer wird erstattet. |
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) schriftlich anzumelden. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Legitimation des Mitglieds durch Vorlage eines Mitgliederausweises, des Original-Versicherungsscheines oder in sonstiger Weise verlangt werden.
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist berechtigt, wer zu dieser Zeit Mitglied ist und das Stimmrecht hat. Voraussetzung für das Stimmrecht ist, dass alle fälligen Beiträge gezahlt sind. Auf je volle 5.000,00 EUR der für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Beiträge entfällt eine Stimme.
Unabhängig von der Höhe des Beitrags hat jedes Mitglied mindestens eine Stimme, höchstens jedoch fünfzehn Stimmen.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der Mitglied der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. sein muss. Die schriftliche Vollmacht muss spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) zugegangen sein. Ein Bevollmächtigter kann höchstens vier Mitglieder vertreten und einschließlich der eigenen nicht mehr als fünfzehn Stimmen.
Im Übrigen wird auf die Satzungsbestimmungen verwiesen.
Hannover, den 05. Juni 2013
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung VVaG, Hanover, Germany.