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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der
MEDION AG zu den Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex" gemäß § 161 AktG
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 30. September 2014 den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 als Neufassung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dabei wurden am Kodex-Text selbst keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen.
Die MEDION AG hat den bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung zum 30. Dezember 2013 unverändert mit nachstehend erwähnten Abweichungen zu den Kodex-Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 entsprochen und wird ihnen auch weiterhin mit diesen Abweichungen entsprechen.
Kodex-Ziffer 5.3.1/5.3.2/5.3.3
Der aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der MEDION AG bildet aufgrund der Größe des Aufsichtsrats keine Ausschüsse.
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