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Einberufung der 37. Ordentlichen Hauptversammlung Ureg3 Sept 2009 German Company Register, Germany

Text

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

- Wertpapier Kennnummer 621 660 -
- ISIN DE 000621 6609 -

Einberufung
der 37. Ordentlichen Hauptversammlung

  

Hiermit werden die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Sitz in Bad Endorf, zu der

am 14. Oktober 2009

im Kultursaal der
Chiemgau Thermen, Ströbinger Strasse 18a, 83093 Bad Endorf
,

um 18.00 Uhr stattfindenden

37. Ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

  

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft , des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für Gesellschaft und Konzern und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 zu erteilen.

4. Änderungen der Satzung der GWC AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

den § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wie folgt zu ändern:

 

Von den sechs Vertretern der Aktionäre werden zwei von der Marktgemeinde Bad Endorf entsandt, und zwar jeweils der 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Bad Endorf sowie ein weiteres Mitglied, die übrigen vier werden von der Hauptversammlung gewählt.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma

BTR BERATUNG TREUHAND REVISION GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.

Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, bitten wir, gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung ihre Teilnahme bis spätestens Freitag, den 09.10.2009, anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG,

Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf
; soweit Übermittlung über Telefax gewählt wird zur FAX-Nr. 08053/200-109.

Zugänglich zu machende Gegenanträge, die spätestens 2 Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung, werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de Unterpunkt: Aktionäre - veröffentlicht.

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 AktG der schriftlichen Form. Die Satzung der GWC AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.

Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.

 

Bad Endorf, im September 2009

Gesundheitswelt Chiemgau
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf, Germany.