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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg5 Feb 2009 German Company Register, Germany

Text

HOCHLAND AG

Heimenkirch

Bekanntmachung
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Hochland AG

Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Hochland AG nicht nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Ansicht des Vorstands nicht länger nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat hat vielmehr nach Ansicht des Vorstands gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz nur aus Mitgliedern der Aktionäre zu bestehen.

Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre gemäß § 96 Abs. 1 AktG zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen.

 

Heimenkirch, den 5. Februar 2009

?????? ??????, Vorstandsvorsitzender

????? ?????, Vorstand

Hubert Staub, Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: HOCHLAND SE, Heimenkirch, Germany.