European Companies Search Engine

Ergänzende Hinweise zum Abfindungsangebot an die Aktionäre der CyBio AG Ureg29 May 2012 German Company Register, Germany

Text

Die nachfolgenden Hinweise stellen kein Abfindungsangebot dar, sondern dienen lediglich der praktischen Durchführung des Abfindungsangebots der Analytik Jena AG, Jena, welches am 19. März 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Analytik Jena AG

Jena

Ergänzende Hinweise zum Abfindungsangebot an die Aktionäre der
CyBio AG
Unnamed street ??, 07745 Jena, Germany

- ISIN DE0005412308 / WKN 541230 -

Die Analytik Jena AG, Jena (im Folgenden auch "Analytik Jena") hat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 19. März 2012 den Aktionären der CyBio AG, Jena (im Folgenden auch "CyBio"), ein Abfindungsangebot (im Folgenden "Delisting-Abfindungsangebot") unterbreitet. In dem an alle Aktionäre der CyBio gerichteten Delisting-Abfindungsangebot hat sich Analytik Jena verpflichtet, auf Verlangen eines jeden CyBio-Aktionärs dessen Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 1,50 je Aktie zu erwerben. Der genaue Text des Delisting-Abfindungsangebots der Analytik Jena ist seit dem 19. März 2012 im Bundesanzeiger einsehbar und ist zudem auf der Internetseite der CyBio (http://www.cybio-ag.com/de) abrufbar. Das Delisting-Abfindungsangebot stellt kein Angebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz dar.

Die ordentliche Hauptversammlung der CyBio vom 27. April 2012 hat den Vorstand entsprechend dem Tagesordnungspunkt 6 dazu ermächtigt, den Widerruf der Börsenzulassung ('Delisting') der Aktien der Gesellschaft zu beantragen. Auf Antrag des Vorstands der CyBio hat die Frankfurter Wertpapierbörse mit Beschluss vom 24. Mai 2012 den Widerruf der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse erklärt; der Widerruf wird mit Ablauf des 24. August 2012 wirksam. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat ihre Widerrufsentscheidung am 24. Mai 2012 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Annahme des Delisting-Abfindungsangebots kann ab sofort erfolgen.

CyBio-Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, ihre CyBio-Aktien (ISIN DE0005412308 / WKN 541230) zum Zwecke der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und der Entgegennahme der Barabfindung in Höhe von EUR 1,50 je Aktie

ab sofort

bei der für die Analytik Jena tätig werdenden

Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen,

als zentrale Abwicklungsstelle einzureichen.

Die Verpflichtung von Analytik Jena zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung des Widerrufs durch die Frankfurter Wertpapierbörse begonnen und endet zwei Monate, nachdem der Widerruf der Zulassung der CyBio-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wirksam geworden ist, damit frühestens am 24. Oktober 2012. Für den Fall, dass ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch das in § 2 SpruchG bestimmte Gericht ('Spruchverfahren') gestellt wird, endet die Annahmefrist frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die gerichtliche Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Das genaue Datum des Ablaufs der Angebotsfrist wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der CyBio (http://www.cybio-ag.com/de) bekanntgemacht.

Der Angebotspreis je CyBio-Aktie wird den Aktionären der CyBio, die ihre Aktien zur Annahme des Delisting-Abfindungsangebots bei der zentralen Abwicklungsstelle eingereicht haben, über ihre depotführende Bank jeweils monatlich nach Eingang der zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien bei der Bankhaus Neelmeyer AG, KV-Nr. 3309, gutgeschrieben. Die Abrechnung des Angebotspreises erfolgt durch die zentrale Abwicklungsstelle einmal monatlich. Die Analytik Jena übernimmt für die CyBio-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen dieses Delisting-Abfindungsangebots an die Analytik Jena veräußern, die von im Inland ansässigen depotführenden Banken berechneten Kosten und Gebühren der Annahme (Depotbankenprovision).

Mit der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der Analytik Jena ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung des Eigentums an den jeweiligen Aktien zu den Bedingungen des Abfindungsangebots zustande. Das Delisting-Abfindungsangebot sowie die durch dessen Annahme zustande kommenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Abfindungsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen nicht.

CyBio-Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und dessen technischer Abwicklung an ihre jeweilige depotführende Bank zu wenden.

 

Jena, im Mai 2012

Analytik Jena AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Analytik Jena GmbH & Co. KG, Jena, Germany.