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Hauptversammlung Ureg16 May 2014 German Company Register, Germany

Text

VEDES AG

Nürnberg

- Wertpapier-Kenn-Nr. 620 050 -

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet statt am

Donnerstag, dem 26. Juni 2014, ab 10.00 Uhr

in der Allianz Arena (Welcome Zone West, Sonderzufahrt S0/S1),
Unnamed street ??, 80939 München, Germany
.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahres- und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 2.035.048,94 € auf das Geschäftsjahr 2014 vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Zustimmung zur Änderung der Gewinnabführungsverträge zwischen Vedes AG und Vedes Großhandel GmbH sowie VEDES Zentralregulierung GmbH

Der Gesetzgeber hat zur Klarstellung die Anforderungen an die genaue Formulierung zur Verlustübernahme in den Gewinnabführungsverträgen gemäß § 302 AktG geändert. Demnach soll der Hinweis auf die Verlustübernahme "dynamisch" sein, d. h. eventuelle Änderungen des Gesetzestextes sollen "automatisch" Bestandteil des Vertrages werden.

Der Vorstand der Vedes AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates sowie der VEDES Großhandel GmbH und der VEDES Zentralregulierung GmbH die entsprechende Anpassung der Ergebnisabführungsverträge vom 02. Oktober 2009 beschlossen. Diese Anpassung stellt im steuerlichen Sinne keinen Neuabschluss der Ergebnisabführungsverträge dar.

"§ 2 Verlustübernahme" dieser Ergebnisabführungsverträge lautet derzeit wie folgt:

(1)

Vedes ist nach § 302 Abs. 1 und 3 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, "§ 2 Verlustübernahme" dieser Ergebnisabführungsverträge wie folgt anzupassen:

(1)

Für die Verpflichtung der VEDES zur Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96, 101 AktG und §§ 1 Nr. 1, 4 DrittelbG. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2014 scheidet der Aktionärsvertreter Herr Ralf Viehweg als Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Viehweg stellt sich zur Wiederwahl.

Der Aufsichtsrat schlägt Herrn Ralf Viehweg, Annaberg-Buchholz, zur Wahl für eine weitere Amtszeit vor.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Collegen GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu beauftragen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei einer Niederlassung der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG, 80311 München, bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung muss spätestens am 18. Juni 2014 erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

per Post: VEDES AG, z.Hd.

Frau Wachsmann, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg

per Telefax: Telefax-Nr. 0911 / 6556.6360

via E-Mail: wachsmann@vedes.com

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 11. Juni 2014 unter den oben genannten Adressen eingegangen sind, werden den anderen Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Nürnberg, den 8. Mai 2014


VEDES AG


Der Vorstand

Dr. Thomas Märtz

Achim Weniger

Wolfgang Groß

 

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: VEDES AG, Nuremberg, Germany.