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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, § 97 Abs. 1 AktG Ureg 8 Aug 2022 German Company Register, Germany
Text
juwi GmbH Wörrstadt Bekanntmachung der juwi GmbH über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, § 97 Abs. 1 AktG Die Geschäftsführung der juwi GmbH ist der Ansicht, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der juwi GmbH nicht den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat der juwi GmbH nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG drittelparitätisch zusammenzusetzen, also zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat der juwi GmbH wird nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das zuständige Gericht nach § 98 Abs. 1 AktG anrufen. Wörrstadt, im August 2022 juwi GmbH Die Geschäftsführung
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: JUWI GmbH, Wörrstadt, Germany.