Dürr Aktiengesellschaft
Stuttgart
Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
-Dividendenbekanntmachung-
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 22. Mai 2026 beschlossen, den im Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 826.550.630,36 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je Stückaktie auf 69.202.080 Stückaktien zu verwenden. Der Restbetrag in Höhe von 771.188.966,36 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende wird am 27. Mai 2026 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Für unsere Aktien erfolgt die Auszahlung der Dividende über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn ein inländischer Aktionär seiner Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamts eingereicht hat. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehalte Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Bietigheim-Bissingen, den 22. Mai 2026
Dürr Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
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