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Hauptversammlung Ureg7 May 2009 German Company Register, Germany
Text
Deutsche Steinzeug
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| I. |
TAGESORDNUNG |
| 1. |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2008 und die Geschäftslage |
| 2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB zum 31. Dezember 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrates Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der |
| 3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG in Höhe von 2.967.444,23 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum zu beschließen. |
| 5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum zu beschließen. |
| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH, Neuss, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen. |
| II. |
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 27.615.618 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 27.615.618. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform im Sinne von § 126 b BGB (z.B. schriftlich, per Fax oder per E-Mail) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse angemeldet haben:
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse bis spätestens Mittwoch, 10. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugehen. Ferner haben Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Stimmrechte ausüben wollen, nach § 17 Abs. 2 der Satzung ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Für diesen Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (also Mittwoch, den 27. Mai 2009, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse bis spätestens Mittwoch, 10. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. |
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| III. |
STIMMRECHTSVERTRETUNG Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Außer bei einer Vertretung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen oder Institutionen, die für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können, ist für die Vollmacht die schriftliche Form erforderlich. Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären die Möglichkeit, sich bei der Abstimmung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern sind zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die sich durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, müssen die Stimmrechtsvollmacht und Weisungen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung wird mit der Eintrittskarte übermittelt. Die Vollmachts- und Weisungserteilungen müssen spätestens bis zum 16. Juni 2009, 16:00 Uhr bei der Gesellschaft (Postanschrift, Fax-Nr. und E-Mail-Adresse siehe unten Punkt IV.) eingegangen sein. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. |
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| IV. |
GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären unverzüglich unter der Internetadresse www.deutsche-steinzeug.de nach den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. |
Frechen, im Mai 2009
Deutsche Steinzeug
Cremer & Breuer
Aktiengesellschaft
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG, Alfter, Germany.