European Companies Search Engine
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 28 May 2014 German Company Register, Germany
Text
HOFTEX GROUP AGHofISIN DE 000 676 000 2
|
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 |
||||||||||||
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 495.830,01 auf neue Rechnung vorzutragen. |
||||||||||||
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
| 5. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu € 5.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen:
Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem genehmigten Kapital, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals abzuändern. Aufgrund der Schaffung des genehmigten Kapitals wird § 4 (Grundkapital) der Satzung um einen Absatz 2 ergänzt, der wie folgt lautet: "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 6. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu € 5.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem genehmigten Kapital, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals abzuändern." Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 5 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital von insgesamt bis zu € 5.000.000,00 zu schaffen, das bis zum 6. Juli 2019 befristet ist. Durch die Schaffung des neuen genehmigten Kapitals soll Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Gesellschaft unter Ausnutzung günstiger Kapitalmarktverhältnisse ihr Eigenkapital stärken kann. Dies ist erforderlich, um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, jederzeit flexibel auf strategische Optionen im In- und Ausland, insbesondere im Geschäftsbereich nonwovens, reagieren zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind über die jeweiligen Ausgabebeträge noch keine Aussagen möglich. Ebenso können über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals noch keine Aussagen gemacht werden. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG: Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenso ist dieser über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hoftexgroup.com/Investor Relations/Finanzberichte einsehbar. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht: Die dem Vorstand unter TOP 5 eingeräumte Ermächtigung sieht jeweils den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre vor. Damit soll der Vorstand gegebenenfalls in die Lage versetzt werden, von der Ausnutzung des genehmigten Kapitals auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch zu machen.
|
||||||||||||
| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. |
Die Aktien der Gesellschaft werden im Freiverkehrssegment M:access der Börse München notiert. Damit sind sie nicht an einem organisierten Markt im Sinne des WpHG notiert und gelten nicht als "börsennotiert".
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stimmrechtsvertretung und zu Anträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2014 in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der unten angegebenen Anmeldestelle der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Aktionäre haben bis zum 30. Juni 2014 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen sie einen in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut bei der Anmeldestelle der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 16. Juni 2014 zu beziehen (Record Date).
Anmeldestelle:
HOFTEX GROUP AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Fax: +49 (0) 89/5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Stimmrechtsvertretung
Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen.
Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das auf dieser Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen ist ausgefüllt und unterschrieben als Original bis spätestens 2. Juli 2014 eingehend an folgende Adresse zu senden:
HOFTEX GROUP AG
HV-Stelle
Postfach 15 29
95014 Hof
Fax: +49 (0) 9281/49313
E-Mail: hauptversammlung@hoftexgroup.com
Die Einzelheiten zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (
Fabrikzeile 21, 95028 Hof ) zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich. Diese Unterlagen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hoftexgroup.com/Investor Relations/Finanzberichte einsehbar. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos die vorgenannten Unterlagen zugesandt.Anträge und Wahlvorschläge
Mögliche Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG müssen in Textform innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:
HOFTEX GROUP AG
HV-Stelle
Postfach 15 29
95014 Hof
Fax: +49 (0) 9281/49313
E-Mail: hauptversammlung@hoftexgroup.com
Wir werden rechtzeitig zugegangene Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.hoftexgroup.com auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlichen.
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: HOFTEX GROUP AG, Hof, Germany.