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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg30 Jan 2009 German Company Register, Germany
Text
Q-SOFT Verwaltungs AGErfurtWKN: 617 594
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Q-SOFT Verwaltungs AG zum 30.09.2008 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008 |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007/2008 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege der Einzelentlastung a) Herrn Rolf Opfermann für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen, b) Herrn Martin Schmitt für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen, c) Herrn Reinhard Voss für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2007/2008 eine Vergütung von jeweils EUR 3.000,00 zu gewähren. Laut Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte, der Stellvertreter die eineinhalbfache Vergütung. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 15. April 2008 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 14.10.2009 befristet und soll daher erneuert werden. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft sowohl im Hinblick auf die Modalitäten des Erwerbs der eigenen Aktien als auch im Hinblick auf ihre anschließende Verwendung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der schriftliche Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Absatz 3 und 4 AktG liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und kann im Internet unter www.q-soft.de eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. |
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| 6. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: § 1 Abs. 2 der Satzung (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) wird wie folgt geändert: "Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Gechingen." |
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsmitglied Martin Schmitt hat mitgeteilt, sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung niederzulegen. Wie die übrigen Aufsichtsratsmitglieder wurde Herr Schmitt von der Hauptversammlung 2007 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Mitglied für den Rest der ordentlichen Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Gerrit Keller, Privatier, wohnhaft in Auenwald-Lippoldsweiler für die verbleibende Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt, zu wählen. Herr Keller ist Mitglied in folgenden Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG:
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden. |
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| 8. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision Jakobus & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Weilheim zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008/2009 zu bestellen. |
Teilnahmebedingungen
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 746.666 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Q-SOFT Verwaltungs AG
c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Fax: 0711/21 48-325
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 17. Februar 2009 (record date) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 3. März 2009 zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte ausüben lassen können. Dabei wird auf die gesetzliche Sonderregelung in
§ 135 AktG für Stimmrechtsvollmachten hingewiesen, die einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen in
§ 135 Abs. 9 oder § 135 Abs. 12 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institution oder Person erteilt werden.
Aktionäre können außerdem ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft bevollmächtigten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Gesellschaft hat Frau ?????? ????????? als Stimmrechtsvertreter benannt. Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen. Ein entsprechendes Weisungsformular kann bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich "Hauptversammlungen" zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 09. März 2009 16.00 Uhr (Posteingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:
Q-SOFT Verwaltungs AG
Investor Relations
Heinrich-Credner-Straße 5
99087 Erfurt
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind unter folgenden Erreichbarkeiten an die Gesellschaft zu richten: Q-SOFT Verwaltungs AG,
Erfurt, im Januar 2008
Q-SOFT Verwaltungs AG
Der Vorstand
Bericht des Vorstandes zu TOP 5 der Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 Satz 2 AktG
Der Gesetzgeber hat den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien in begrenztem Umfang aufgrund einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung zu erwerben und auch wieder zu veräußern. Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können.
Die Ermächtigung soll der Q-SOFT Verwaltungs AG die Möglichkeit geben, bis zu 10 % des Grundkapitals zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben. Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese insbesondere als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können. Die Globalisierung der Wirtschaft verlangt zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Der Preis für die Aktien der Gesellschaft darf dabei den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft (Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse) am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Die Ermächtigung sieht weiterhin die Möglichkeit vor, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an institutionelle Anleger gegen Barleistung zu veräußern. Der Verkaufspreis darf dabei den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft (Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse) am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten, so dass dem Gesichtspunkt des Verwässerungsschutzes der Aktionäre Rechnung getragen wird. Durch die Ermächtigung erhält die Gesellschaft ausreichende Flexibilität, im eigenen Interesse gegebenenfalls Aktien an institutionelle Anleger an sich zu binden.
Angesichts der mit der Veräußerung der Aktien verfolgten Zwecke, die sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch der Aktionäre liegen, und der Beschränkung des Umfangs ist der Bezugsrechtsausschluss sachlich gerechtfertigt und angemessen.
Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung dieser Ermächtigung unterrichten.
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, Germany.