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Aufsichtsrat Ureg 5 Oct 2026 German Company Register, Germany
Text
Küster Holding GmbHWetzlarBekanntmachung über die unrichtige Zusammensetzung des Aufsichtsrates (§ 97 Abs. 1 AktG i. V. m. § 4 Abs. 1 DrittelbeteiligungsG) Gem. § 97 Abs. 1 AktG i. V. m. § 4 Abs. 1 DrittelbeteiligungsG machen wir hiermit bekannt, dass nach unserer Ansicht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft - nachdem der Gesamtbetrieb unserer Gesellschaft mit der Küster Automotive GmbH mit Wirkung zum 01.10.2026 aufgelöst ist - nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nach unserer Ansicht ist unsere Gesellschaft nunmehr nicht mehr aufsichtsratspflichtig. Falls nicht Antragsberechtigte gem. § 98 Abs. 2 AktG i. V. m. §4 Abs. 1 DrittelbeteiligungsG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen, wird der Aufsichtsrat aufgelöst.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Küster Holding GmbH, Ehringshausen, Germany.