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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg19 Dec 2025 German Company Register, Germany
Text
Phorms Education SEBerlin(nachfolgend auch „Gesellschaft“)Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
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| I. |
Tagesordnung |
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Phorms Education SE und den Konzern sowie des Berichts des Verwaltungsrates über das Geschäftsjahr vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 13355 Berlin, Gustav-Meyer-Allee 25, zur Einsichtnahme der Aktionär/-innen aus. Auf Wunsch werden allen Aktionär/-innen unverzüglich und kostenlos auch Abschriften übersandt. Der Verwaltungsrat hat am 16. Dezember 2025 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Da die Gesellschaft keinen handelsrechtlichen Gewinn erwirtschaftet hat, erfolgt kein Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den Jahresabschluss der Phorms Education SE sowie den Konzernabschluss der Phorms Education SE gemäß § 47 Absatz 5 SEAG bereits gebilligt und somit festgestellt hat. |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des geschäftsführenden Direktoriums Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den amtierenden Mitgliedern des geschäftsführenden Direktoriums wird für den Zeitraum des Geschäftsjahres vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 Entlastung erteilt.“ |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrates wird für den Zeitraum des Geschäftsjahres vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 Entlastung erteilt.“ |
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 gewählt.“ |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Phorms Berlin Campus Entwicklungsgesellschaft mbH Die Phorms Berlin Campus Entwicklungsgesellschaft mbH ist eine hundertprozentige Tochter der Gesellschaft. Die Phorms Education SE hat als beherrschende Gesellschaft mit Datum vom 01. August 2025 mit der Phorms Berlin Campus Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 109800 B, als abhängige Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Phorms Berlin Campus Entwicklungsgesellschaft mbH steht im alleinigen Anteilsbesitz der Phorms Education SE. Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Phorms Education SE als beherrschende Gesellschaft und der Phorms Berlin Campus Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin als abhängige Gesellschaft vom 01. August 2025 wird zugestimmt.“
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| II. |
Vorlagen |
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der
Gesellschaft, Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin , zur Einsicht der Aktionär/-innen aus und werden allen Aktionär/-innen auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:| • |
Gebilligter, geprüfter Konzernabschluss der Phorms Education SE für das Geschäftsjahr vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 |
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Festgestellter, geprüfter Jahresabschluss der Phorms Education SE für das Geschäftsjahr vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 |
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Bericht des Verwaltungsrates über das Geschäftsjahr vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 |
| III. |
Teilnahmebedingungen |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionär/-innen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
| IV. |
Stimmrechtsvertretung |
Aktionär/-innen können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Gesellschaft bietet allen Aktionär/-innen die Möglichkeit, eine Vollmacht und Weisung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Hierfür wird die Gesellschaft vorab allen Aktionären ein Vollmachtsformular zur Verfügung stellen.
Gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft ist die Vollmacht schriftlich oder per Telefax oder per E-Mail zu erteilen. Wir bitten alle Aktionär/-innen um eine vorherige Übersendung der Vollmacht per E-Mail an
Hauptversammlung@Phorms.de
| V. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge |
Alle Aktionär/-innen haben das Recht, Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen des Verwaltungsrates zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge, die nicht begründet werden müssen, vorab der Gesellschaft zu übermitteln. Die Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den in § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG geregelten Voraussetzungen vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär/-innen gemäß § 126 Abs 1 AktG, § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Phorms Education SE
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Frauke Haun
Gustav-Meyer-Allee 25
13355 Berlin
Oder per E-Mail: Frauke.Haun@phorms.de
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Phorms Education SE, Berlin, Germany.