Dyckerhoff Aktiengesellschaft
Wiesbaden
Stammaktien: WKN: 559 100, ISIN: DE 000 559 100 2
Vorzugsaktien: WKN: 559 103, ISIN: DE 000 559 103 6
Hinweisbekanntmachung nach § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG)
Der Vorstand der Dyckerhoff Aktiengesellschaft weist darauf hin, dass es geplant ist, am 30.08.2010 (nachfolgend "geplanter Verschmelzungstag") die 100%ige Tochtergesellschaft Dyckerhoff Beton Beteiligungen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRB 20654 (nachfolgend "übertragende Gesellschaft" genannt) im erleichterten Konzernverschmelzungsverfahren auf die Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2035 (nachfolgend "übernehmende Gesellschaft"), mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2010 zu verschmelzen:
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der übernehmenden Gesellschaft erreichen, können gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung bei der übernehmenden Gesellschaft verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Verlangen ist bis zum Ablauf des 29.08.2010 an den Vorstand der übernehmenden Gesellschaft zu richten. Frühestens am geplanten Verschmelzungstag wird die Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft der Verschmelzung zustimmen.
Wiesbaden, den 22. Juli 2010
Dyckerhoff Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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