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Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG i.V.m. § 27 EGAktG sowie § 6 Abs. 2 MitbestG Ureg21 Jul 2020 German Company Register, Germany
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Amprion GmbHDortmundBekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG i.V.m. § 27 EGAktG sowie § 6 Abs. 2 MitbestGDie Amprion GmbH hat bislang einen nach den Vorschriften des DrittelbG gebildeten und zusammengesetzten Aufsichtsrat. Nunmehr beschäftigt die Amprion GmbH in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer, aber nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmer. Beschäftigt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer, ist bei ihr gemäß § 1 Abs. 1 MitbestG, § 27 EGAktG ein Aufsichtsrat nach den Vorgaben von § 6 ff. MitbestG zu bilden und zusammenzusetzen. Die Geschäftsführung der Amprion GmbH ist deshalb der Ansicht, dass die bestehende Organisationsverfassung der Gesellschaft nicht mehr den für die Amprion GmbH nunmehr maßgeblichen Vorschriften entspricht. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 MitbestG besteht der Aufsichtsrat bei der Zahl der von der Amprion GmbH in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wird, vorbehaltlich einer nachfolgenden Satzungsänderung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG, nach diesen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Dortmund) anrufen. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 AktG im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Amprion GmbH veröffentlicht.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Amprion GmbH, Dortmund, Germany.