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Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung Ureg17 Feb 2010 German Company Register, Germany

Text

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Bad Endorf

Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit werden die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Sitz in Bad Endorf, zu der am

26.03.2010 um 10.00 Uhr

im Kultursaal der Chiemgau Thermen,
Ströbinger Straße 18 a, 83093 Bad Endorf
,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Allgemeine Information über die aktuelle Entwicklung der GWC AG und des GWC-Konzerns

2.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesundheitswelt Chiemgau AG setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 AktG in Verbindung mit §§ 1 ff. DrittelbG sowie § 10 der Satzung der GWC AG zusammen, somit aus insgesamt 9 Aufsichtsratsmitgliedern.

In der Hauptversammlung vom 25.07.2008 sind für die derzeit laufende Amtsperiode 5 Aufsichtsratsmitglieder als Aktionärsvertreter gewählt worden. Ein Aufsichtsratsmitglied wurde von der Marktgemeinde Bad Endorf entsandt. Drei Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter.

Von den fünf, von der Hauptversammlung am 25.07.2008 gewählten Aufsichtsratsmitgliedern sind zwischenzeitlich drei aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, und zwar Herr Dipl.-BW Günter Harm, Prien, Herr Dipl.-Kfm. Dr. Manfred Jansen, Rimsting, sowie Herr Dipl.-BW Michael Unterreitmeier, Traunstein.

Die Marktgemeinde Bad Endorf hat von dem ihr in der Hauptversammlung vom 14.10.2009 durch Satzungsänderung eingeräumten erweiterten Entsendungsrecht Gebrauch gemacht. Sie hat mit Wirkung ab 01.01.2010 Herrn Rechtsanwalt Markus J. Kühbandner, Rosenheim, Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Rosenheim, als neues Aufsichtsratsmitglied entsandt.

Von den Aktionären zu wählen sind somit noch zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder für die restliche Dauer der laufenden Amtsperiode, um die satzungsmäßige Besetzung des Aufsichtsrats wiederherzustellen.

Der Aufsichtsrat schlägt hierzu vor, für die restliche derzeit laufende Amtsperiode des Aufsichtsrats als Vertreter der Aktionäre

Herrn Dieter Linde, Bad Endorf,
Unternehmensberater
in eigener Unternehmensberatung DLC Dieter-Linde-Consulting in Bad Endorf

und

Herrn Dr. rer. nat. Horst Zeitler, Bad Endorf,
Unternehmensberater in der Unternehmensberatung Cirquent GmbH in München.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Außerdem schlägt der Aufsichtsrat vor, gleichzeitig Ersatzmitglieder für die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

§ 101 Absatz 3 AktG und § 10 Abs. 3 der Satzung der GWC AG sehen die Möglichkeit vor, dass die Hauptversammlung Ersatzmitglieder für die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder wählen kann. Gewählte Ersatzmitglieder treten gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung in der Reihenfolge der Wahl bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung an die Stelle ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder.

Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Ersatzmitglieder für die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

Herrn Jürgen Bach, Höslwang
Betriebswirt, freiberuflicher Unternehmensberater in eigener Unternehmensberatung in Höslwang,
Therapeut und Mediator
ehemaliger Vorstand der Volksbank Rosenheim

und

Herrn Dipl.-Betrw. (FH) Robert Fischer, Rimsting
Steuerberater in Steuerberaterkanzlei FP Fischer und Pützer Steuerberater GbR in Bad Endorf

Auch in soweit ist die Hauptversammlung an die Wahlvorschläge für die Ersatzmitglieder nicht gebunden.

Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, bitten wir, gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung ihre Teilnahme bis spätestens 22.03.2010 anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von §§ 126, Abs. 1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG,

Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf
; soweit Übermittlung über Telefax gewählt wird zur FAX-Nr. 08053/200-109. E-Mail-Verkehr ist ausschließlich über hv@gesundheitswelt.de zu führen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge, die - ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges - mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, somit nach unserer Rechnung bis zum 11.03.2010, sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung, werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de Unterpunkt: Aktionäre - veröffentlicht.

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der GWC AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.

Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.

 

Bad Endorf, im Februar 2010

Gesundheitswelt Chiemgau
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf, Germany.