München
- ISIN DE000A0XFWK2 -
- WKN A0XFWK -
Bekanntmachung auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG
Die SHS VIVEON AG mit Sitz in
Unnamed street ??, 81249 München, Germany
, gibt folgenden Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung:
Es ist beabsichtigt, die SHS VIVEON GmbH mit Sitz in
Unnamed street ??, 81249 München, Germany
, als übertragende Gesellschaft auf die SHS VIVEON AG mit Sitz in
Unnamed street ??, 81249 München, Germany
, als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes ohne Gewährung neuer Aktien zu verschmelzen.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags ist zum Handelsregister von SHS VIVEON AG eingereicht; dieser kann, ebenso wie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der SHS VIVEON AG,
Unnamed street ??, 81249 München, Germany
, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der SHS VIVEON AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Da sich das gesamte Stammkapital der SHS VIVEON GmbH in der Hand der übernehmenden SHS VIVEON AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss (Hauptversammlungsbeschluss) der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der SHS VIVEON AG erreichen, haben jedoch gemäß § 62 Abs. 3 in Verbindung mit Absatz 2 UmwG das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Verlangen auf Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der SHS VIVEON AG bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.
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