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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 AktG, § 27 EGAktG Ureg 16 Jun 2020 German Company Register, Germany

Text

Bayer Business Services GmbH

Köln

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
nach § 97 AktG, § 27 EGAktG

Bei der Bayer Business Services GmbH besteht derzeit ein Aufsichtsrat gemäß §§ 1 Abs. 1, 6 und 7 Mitbestimmungsgesetz in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 Aktiengesetz, dem je sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer angehören, da das Unternehmen in der Regel mehr als 2.000, aber nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmer beschäftigte.

Infolge diverser Betriebsübergänge beschäftigt die Bayer Business Services GmbH seit dem 1. Juni 2020 in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmer. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung zur Folge, dass bei der Gesellschaft kein Aufsichtsrat mehr gebildet werden muss.

Der Aufsichtsrat wird aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 des Aktiengesetzes innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 des Aktiengesetzes zuständige Gericht, das Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, anrufen.

 

Köln, 12. Juni 2020

Bayer Business Services GmbH

Die Geschäftsführung

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Bayer Business Services GmbH, Cologne, Germany.