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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 27 May 2013 German Company Register, Germany
Text
SÜDWESTBANK AktiengesellschaftStuttgart- Wertpapier-Kenn-Nummer 811 430 -Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, 2. Juli 2013, 11:00 Uhr,
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 5.366.029,84 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum zu beschließen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum zu beschließen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. |
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| 6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 und 101 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Aus dem Aufsichtsrat scheidet mit Beendigung dieser Hauptversammlung
infolge der Beendigung seiner Amtszeit aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Klaus-Joachim Krauth hat signalisiert, im Falle seiner Wiederwahl das Aufsichtsratsmandat anzunehmen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. |
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| 7. |
Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs Mitgliedern auf drei Mitglieder - Satzungsänderung Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen nach § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aufsichtsrat von sechs Mitgliedern auf drei Mitglieder zu verkleinern. Damit der Aufsichtsrat im Jahre 2014 auf neuer satzungsmäßiger Grundlage gewählt werden kann, muss bereits in diesem Jahr die Satzung entsprechend geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Personen berechtigt, die im Aktienregister als Inhaber einer oder mehrerer Namensaktien eingetragen sind und die sich nicht später als am fünften Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Anfragen und Anträge zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die Adresse unserer
Stuttgart, 15. Mai 2013
SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: SÜDWESTBANK AG, Stuttgart, Germany.