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Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung gemäß § 248a AktG Ureg 27 Jun 2025 German Company Register, Germany

Text

BayWa AG

München

Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung gemäß § 248a AktG

Gemäß § 248a AktG geben wir unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung der Gesellschaft vom 13. August 2024 bekannt, dass die von einem Aktionär gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 zu Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023) erhobene aktienrechtliche Anfechtungsklage (§ 246 AktG) mit Urteil des Landgerichts München I, 5. Kammer für Handelssachen (5 HK O 8193/24), vom 30. April 2025 vollumfänglich abgewiesen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. Damit ist das Verfahren beendet.

Es wurden keine Vereinbarungen oder Nebenabreden im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung getroffen.

 

München, im Juni 2025

Baywa AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: BayWa AG, Munich, Germany.