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Einberufung zur 41. Ordentlichen Hauptversammlung Ureg 1 Jul 2013 German Company Register, Germany
Text
Gesundheitswelt ChiemgauBad EndorfEinberufung zur 41. Ordentlichen HauptversammlungHiermit werden die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Sitz 83093 Bad Endorf, zu der am 13.08.2013, 10:00 Uhr
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für Gesellschaft und Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung findet daher nicht statt. Die nach § 175 AktG auslegungspflichtigen Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Sie werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de, Unterpunkt "Aktionäre", zum Download bereitgestellt werden. Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen bereit liegen. |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. |
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Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 der Satzung, § 96 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 1 DrittelbG aus sechs Vertretern der Aktionäre und drei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Von den sechs Vertretern der Aktionäre werden zwei von der Marktgemeinde Bad Endorf entsandt; die übrigen vier werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die nächste Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen; die nächste Amtsperiode beginnt mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt:
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Auch die Aktionäre haben die Möglichkeit, Wahlvorschläge zu machen. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, sind gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung in der derzeitigen Fassung verpflichtet, ihre Teilnahme bis spätestens 06.08.2013, 24:00 Uhr, anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anmeldungs- und Hinterlegungsfrist nach der im Jahre 2010 zu § 17 der Satzung beschlossenen Satzungsänderung geändert hat. Bei verspäteter Anmeldung besteht keine Teilnahmeberechtigung.
Die Anmeldung ist zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG,
Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf .Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von §§ 126, Abs. 1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG - Sekretariat Vorstand -,
Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf .Soweit eine Übermittlung per Telefax gewählt wird, ist dieses zu richten an die Fax-Nr. 08053/200-109. E-Mails sind ausschließlich an hv@gesundheitswelt.de zu richten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge, die - ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges - mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, somit nach unserer Rechnung bis zum 29.07.2013, sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de, Unterpunkt: "Aktionäre", veröffentlicht.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der GWC AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.
Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf, Germany.