European Companies Search Engine

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gemäß § 97 Aktiengesetz Ureg29 Jan 2008 German Company Register, Germany

Text

AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft

Köln

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates
gemäß § 97 Aktiengesetz


Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstands nach Maßgabe von §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 6. Fall Aktiengesetz zusammenzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen.

 

Köln, im Januar 2008

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: AXA Krankenversicherung AG, Cologne, Germany.