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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Ureg 19 Jun 2023 German Company Register, Germany

Text

CANCOM SE München - ISIN DE0005419105 - Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Die ordentliche Hauptversammlung der CANCOM SE, München, hat am 14. Juni 2023 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2028 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 400.000.000,00 Euro, mit oder ohne Laufzeitbegrenzung, zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 7.074.370 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 7.074.370,00 Euro nach näherer Maßgabe der Wandlungs- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen, ― sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Options- und/oder Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; ― um den Inhabern von Wandlungs-/Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte zustünden; ― um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 203845) hinterlegt. Die ordentliche Hauptversammlung der CANCOM SE hat am 14. Juni 2023 weiterhin beschlossen, zur Bedienung der aufgrund der Ermächtigung begebenen Schuldverschreibungen das Grundkapital um bis zu 7.074.370,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 7.074.370 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 2. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 12 der ordentlichen Hauptversammlung der der CANCOM SE bedingt zu erhöhen. Das bedingte Kapital wird mit der noch ausstehenden Eintragung der Änderung von § 4 Absatz (7) der Satzung der Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 203845) wirksam. Für weitere Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 12 der im Bundesanzeiger am 2. Mai 2023 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der CANCOM SE Bezug genommen. München, im Juni 2023 CANCOM SE Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: CANCOM SE, Munich, Germany.