paragon Aktiengesellschaft
Delbrück
ISIN DE0005558696 WKN 555869
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die
Ausgabe neuer Aktien
Der Vorstand der paragon Aktiengesellschaft wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 26. April 2021 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 2.057.394,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I).
Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 4. Oktober 2016 mit taggleicher Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 411.478,00 auf bis zu EUR 4.526.266,00 durch Ausgabe von bis zu 411.478 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 und Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2016 zu erhöhen.
Die neuen Aktien wurden qualifizierten Anlegern im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung angeboten. Sämtliche 411.478 neuen Aktien wurden bei qualifizierten Anlegern platziert.
Die am 5. Oktober 2016 vom Vorstand mit taggleicher Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 6. Oktober 2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit nunmehr EUR 4.526.266,00.
Die Gesellschaft verfügt nun noch über ein Genehmigtes Kapital 2016/I in Höhe von EUR 1.645.916,00.
Delbrück, im Oktober 2016
paragon Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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