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Bezugsangebot an die Aktionäre der Analytik Jena AG Ureg5 Sept 2013 German Company Register, Germany
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Analytik Jena AGJena- Aktien: ISIN DE0005213508 WKN 521350 -Bezugsangebot an die Aktionäre der Analytik Jena AGAngebot an die Aktionäre der Analytik Jena AG zum Bezug von neuen Aktien aus der am 4. September 2013 beschlossenen Barkapitalerhöhung durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2009 Die Hauptversammlung der Analytik Jena AG (die " Gesellschaft") hat am 19. März 2009 ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 2.420.232,00 beschlossen, welches am 14. Mai 2009 in das Handelsregister eingetragen wurde (das " Genehmigte Kapital 2009"). Nach einer am 26. Januar 2012 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2009 in Höhe von EUR 470.000.00, deren Durchführung am 8. Februar 2012 in das Handelsregister eingetragen wurde, beläuft sich das Genehmigte Kapital 2009 gegenwärtig noch auf EUR 1.950.232,00. Der Vorstand der Analytik Jena AG hat am 4. September 2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Ausnutzung des verbliebenen Genehmigten Kapitals 2009 von EUR 5.705.465,00 um bis zu EUR 1.950.232,00 durch Ausgabe von bis zu 1.950.232 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Oktober 2012 (die " Neuen Aktien") zu erhöhen. Der Vorstand hat dabei das Bezugsverhältnis auf 3:1 (das " Bezugsverhältnis"), d.h. die Aktionäre haben das Recht, für jeweils drei bestehende Aktien eine Neue Aktie zu beziehen, und den Bezugspreis auf EUR 12,50 (" Bezugspreis") festgelegt. Der Aufsichtsrat hat der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2009 mit Beschluss vom 4. September 2013 zugestimmt. Die Gesellschaft bietet hiermit den Aktionären 1.950.232 Neue Aktien in einem Bezugsverhältnis von 3:1 nach Maßgabe dieses Bezugsangebotes (vorbehaltlich der nachstehenden, unter dem Abschnitt " Wichtiger Hinweis" genannten Bedingungen) zum Bezug an. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der IKB Deutsche Industriebank AG (die " IKB") aufgrund eines am 4. September 2013 abgeschlossenen Übernahmevertrages (der " Übernahmevertrag") im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 gezeichnet werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zu dem am 4. September 2013 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bezugspreis zum Bezug anzubieten. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2, erster Spiegelstrich der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht zum Ausgleich von Spitzenbeträgen in Bezug auf insgesamt Stück 48.410 Neue Aktien ausgeschlossen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis haben die Aktionäre das Recht, für jeweils drei bestehende Aktien eine Neue Aktie zu beziehen. Zwei Aktionäre der Gesellschaft, die Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG und die Endress+Hauser Finanz AG, haben mit der IKB jeweils eine Vereinbarung zur Ausübung von Bezugsrechten auf Aktien der Analytik Jena AG geschlossen, wonach sie sich verpflichtet haben, im Rahmen der Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl von Bezugsrechten auszuüben bzw. im Falle der Endress+Hauser Finanz AG gegebenenfalls durch andere Unternehmen ausüben zu lassen und dafür neue Aktien zu beziehen. Die Vereinbarung mit der Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG bezieht sich auf den Bezug von 337.333 Neuen Aktien, die Vereinbarung mit der Endress+Hauser Finanz AG auf den Bezug von 424.682 Neuen Aktien. Die IKB hat ferner am 27. August 2013 mit der Ruesch Holding AG mit Sitz in Unterägeri, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter der Firmennummer CH-280.3.918.011-¬8 (" Ruesch Holding") eine Vereinbarung zum Erwerb von Aktien der Analytik Jena AG abgeschlossen (die " Erwerbsvereinbarung"). Im Rahmen der Erwerbsvereinbarung hat die Ruesch Holding der IKB unwiderruflich angeboten, sämtliche Neuen Aktien zum Bezugspreis zu erwerben, für die im Rahmen des Bezugsangebotes keine Bezugsrechte ausgeübt wurden oder die auf Spitzenbeträge entfallen. Die Endress+Hauser AG (" E+H") hat der Gesellschaft und der IKB mitgeteilt, dass die Ruesch Holding die aufgrund der Erwerbsvereinbarung zu erwerbenden Neuen Aktien an eine Konzerngesellschaft der E+H übertragen wird, nachdem das Bundeskartellamt die kartellrechtliche Freigabe dieser Übertragung erteilt hat. Sollte die Kartellfreigabe verweigert werden, werde die Ruesch Holding die erworbenen Neuen Aktien bestmöglich an Dritte weiterveräußern. Bis zum Erwerb der Aktien durch die Konzerngesellschaft der E+H verblieben sämtliche Aktionärsrechte uneingeschränkt bei der Ruesch Holding; E+H habe diesbezüglich keinerlei Weisungsrechte gegenüber der Ruesch Holding. Die Einzelheiten der Abreden zwischen Ruesch Holding und E+H sind weder der Gesellschaft noch der IKB bekannt. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben den Abschluss der Erwerbsvereinbarung in ihren Beschlüssen vom 4. September 2013 gebilligt. Wie viele der Neuen Aktien an die Ruesch Holding veräußert werden, hängt von dem Umfang ab, in dem die Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben. Ein sog. "Über-" oder "Mehrbezug" von Neuen Aktien, d.h. ein Recht der Aktionäre, die Aktien zu beziehen, hinsichtlich derer die gesetzlichen Bezugsrechte nach Ablauf der Bezugsfrist infolge Nichtausübung verfallen sind, ist nicht vorgesehen. Für Bruchteile von Aktien, die sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses rechnerisch ergeben, können die Aktionäre keine Neuen Aktien beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Neuen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Die Bezugsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt am 6. September 2013, 00:00 Uhr, und läuft bis einschließlich 19. September 2013, 24:00 Uhr (die " Bezugsfrist"). Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 5. September 2013 (nach Börsenschluss). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A1X3RT4 / WKN A1X3RT) von den Aktienbeständen abgetrennt und den Aktionären über deren jeweilige Depotbank automatisch durch die Clearstream Banking AG, Die Gesellschaft hat die Bankhaus Gebr. Martin AG als Bezugsstelle bestellt (die " Bezugsstelle"). Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der Bezugserklärung, die den Aktionären der Gesellschaft von den Depotbanken übersandt wird, bei der Bezugsstelle. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Wir bitten die Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit vom 6. September 2013, 00:00 Uhr,
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Analytik Jena GmbH & Co. KG, Jena, Germany.