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Creditors of the legal entities involved in the merger are entitled to security under the conditions of § 22 UmwG Hrb14 Oct 2022 German Trade Register Announcements, Germany

Text

Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist unter den Voraussetzungen des § 22 UmwG Sicherheit zu leisten.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers,dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllungd er Forderung gefährdet wird.

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Pioneers Agency GmbH, Mainz, Germany.