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Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Klöckner-Werke-Aktiengesellschaft Ureg1 Feb 2011 German Company Register, Germany

Text

Salzgitter Mannesmann GmbH

Salzgitter

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
Klöckner-Werke Aktiengesellschaft
Duisburg

ISIN DE 000 6780 000 - WKN 678 000
ISIN DE 000 A0WMQY3 - WKN A0WMQY

Die ordentliche Hauptversammlung der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft, Duisburg, vom 25. August 2010 hat unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Januar 2011 in das Handelsregister der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Duisburg (HRB 100) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft in das Eigentum der Salzgitter Mannesmann GmbH übergegangen. Die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien verbriefen bis zu ihrer Übertragung an den Hauptaktionär nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft eine von der Salzgitter Mannesmann GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 14,33 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 5,12.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Deitmer und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft erfolgt Zug um Zug gegen Zurverfügungstellung der Aktien der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister durch die

UniCredit Bank AG,

über die jeweilige Depotbank. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile satzungsgemäß ausgeschlossen ist und sämtliche Aktien in Form von Globalurkunden bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Aktionären der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft gewährt werden.

Die Notierung für die Aktien der Klöckner-Werke Aktiengesellschaft an den Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Stuttgart und München wurde mit Ablauf des 27. Januar 2011 eingestellt.

 

Salzgitter, im Januar 2011

Salzgitter Mannesmann GmbH

Der Vorstand

 

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, Germany.