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Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg 13 Nov 2019 German Company Register, Germany
Text
ABB AGMannheimBekanntmachung des Vorstands gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der ABB AG mit Sitz in Mannheim nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstands nach Maßgabe von §§ 96 Abs. 1 Var. 1, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG zusammenzusetzen, also zu je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wird nach den im vorstehenden Satz genannten Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: ABB AG, Mannheim, Germany.