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Hauptversammlung Ureg 7 Nov 2013 German Company Register, Germany

Text

Softline AG

Leipzig

ISIN DE000A1CSBR6
WKN A1CSBR

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Mittwoch, dem 18. Dezember 2013, um 13.00 Uhr ?? pentahotel

Unnamed street ??, 04103 Leipzig, Germany
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Softline AG und des Lageberichts zum 31. Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können eingesehen werden im Internet unter http://www.softline-group.com/hv-2013 und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Das von der ordentlichen Hauptversammlung 2011 gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Bernhard von Minckwitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 23. September 2013 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Herr Prof. Dr. ???? ??????? ist daraufhin durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 11. Oktober 2013 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt worden. Herr Prof. Dr. Löschke soll nunmehr durch die Hauptversammlung in seinem Amt bestätigt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Prof. Dr. ???? ???????, geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Löschke und Partner GmbH (Unternehmer-Beratung), wohnhaft in Leipzig,

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

II.
Weitere Angaben

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen; hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 27. November 2013.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 11. Dezember 2013, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Softline AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
D-68259 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621-7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

3.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Softline AG
Investor Relations
Gutenbergplatz 1
D-04103 Leipzig
Telefax: +49 (0) 341-24051-199
E-Mail: investors@softline-group.com

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 03. Dezember 2013 bei der Gesellschaft eingehen.

Fragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die zuvor genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

 

Leipzig, im November 2013

Softline AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte

PR IM TURM HV-Service AG
z.Hd. Frau Krämer
Römerstraße 72-74
D-68259 Mannheim
Telefax +49 (0) 621-709907

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Softline GmbH, Leipzig, Germany.