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The creditors of the entities involved in the division shall be notified if, within six months of the date on which the … Hrb10 Sept 2025 German Trade Register Announcements, Germany
Text
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe in Textform anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Wienerberger Deutschland Grundstücksverwaltungs GmbH, Wertingen, Germany.