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Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung Ureg11 Jan 2012 German Company Register, Germany
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SCHOTT AGMainzHinweis auf bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die Schott-Rohrglas Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mitterteich als übertragende Gesellschaft auf die SCHOTT AG mit dem Sitz in Mainz als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Schott-Rohrglas Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden SCHOTT AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionärin auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt die Befreiung gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Mainz, im Januar 2012 Der Vorstand |
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