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Aufsichtsrat Ureg18 Jul 2011 German Company Register, Germany

Text

GEA Westfalia Separator Group GmbH

Oelde

Bekanntmachung
der Geschäftsführung gemäß § 97 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 6 MitbestG
über die Bildung und Zusammensetzung eines Aufsichtsrats

Bei der GEA Westfalia Separator Group GmbH besteht derzeit kein Aufsichtsrat. Da in der Gesellschaft in der Regel mehr als zweitausend Arbeitnehmer jedoch weniger als zehntausend Arbeitnehmer beschäftigt sind, hat sie nach Ansicht ihrer Geschäftsführung einen Aufsichtsrat zu bilden, der sich nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) zusammensetzt.

Dem zu bildenden Aufsichtsrat werden gemäß 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 MitbestG sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und sechs von den Arbeitnehmern der Gesellschaft zu wählende Aufsichtsratsmitglieder (davon vier Arbeitnehmer des Unternehmens und zwei Vertreter der Gewerkschaften) angehören.

Der Aufsichtsrat wird sich entsprechend den vorgenannten Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zusammensetzen, sofern nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Dortmund, anrufen.

 

Oelde, den 05.07.2011

GEA Westfalia Separator Group GmbH

Markus Hüllmann

Jörg Timmermann

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Geschäftsführung

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Germany.